Betriebsärztlicher Dienst

Mutterschutz

Universitätsklinikum Heidelberg

Allgemeine Informationen

Zum 01.01.2018 ist das „Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium“ (Mutterschutzgesetz) in Kraft getreten. 

Für alle arbeitsplatzbezogenen Fragen zum Mutterschutz steht Ihnen der Betriebsärztliche Dienst zur Verfügung.

Das Mutterschutzgesetz – die wichtigsten Informationen/Neuerungen auf einen Blick

Formular UKHD

Mitarbeiterinnen des Universitätsklinikums und angeschlossener Institute und Einrichtungen sowie KSG und KTG verwenden bitte folgendes Formular: 

„Benachrichtigung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau gemäß § 27 Mutterschutzgesetz“

Das Formular ist von der Schwangeren gemeinsam mit dem/der Vorgesetzten auszufüllen und an die Personalverwaltung weiterzuleiten. Maßnahmen, die Sie ergriffen haben, können Sie auf Seite 3 im Freitext-Feld unter „VI. Angaben zu den jetzigen Tätigkeiten und ggf. geänderten Arbeitszeiten der Arbeitnehmerin nach dem Ergebnis der Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ dokumentieren.

Bitte beachten: Es darf ausschließlich dieses Meldeformular eingesetzt werden. Evtl. noch vorhandene Versionen älterer (einseitiger) Meldeformulare sollten vernichtet werden.

Wichtig: Mitarbeiterinnen der Universität und ihrer Institute verwenden bitte nur folgendes Formular

Beratungen

Mutterschutzberatungen beim Betriebsärztlichen Dienst erfolgen nach Terminvereinbarung über die Anmeldung

Bei speziellen Fragen zu Arbeiten in Laborbereichen am Universitätsklinikum Heidelberg hinsichtlich des Umgangs mit Gefahrstoffen und Biostoffen erfolgen Beratungen und ggf. Begehungen in Zusammenarbeit mit der Stabstelle Sicherheit | Arbeitssicherheit / Biologische Sicherheit der Universität Heidelberg (Ansprechpartner: Dr. M. Hoffmann (Gefahrstoffe), Dr. I. Janausch (Biostoffe)). 

Operieren in der Schwangerschaft (OPidS)

Die Vorgabe der Fachgruppen Mutterschutz der Regierungspräsidien Baden-Württembergs „kein Umgang mit potentiell kontaminierten spitzen und scharfen Gegenständen“ ist im Rahmen einer Sitzung im Juli 2024 gefallen. 

Das bedeutet, Operieren in der Schwangerschaft ist nun möglich. 

Voraussetzung hierfür sind das Einverständnis des Vorgesetzten, die Erstellung einer Individuellen Gefährdungsbeurteilung und die Einhaltung gewisser Rahmenbedingungen.

Gerne ist der Betriebsärztliche Dienst bei der Etablierung von OPidS am Uniklinikum in Ihrem Fachbereich behilflich. 

Ansprechpartner für OPidS sind folgende Betriebsärztinnen: 

Dr. Ewerbeck, Dr. Klinke, Dr. Köhl.

Wir unterstützen bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen und bei der Koordinierung des Vorgangs mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe. 

Bitte vereinbaren Sie zeitnah nach Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Vorgesetzten einen Termin beim BÄD unter Tel.-Nr. 06221 56-8966 bei einer der o. g. Ärztinnen. 

Weitere Informationen finden Sie unter Operieren in der Schwangerschaft 

(29.10.2024)

Tätigkeitskataloge in klinischen Bereichen am UKHD

Die hier bereitgestellten Tätigkeitskataloge / Positivlisten für schwangere Mitarbeiterinnen in klinischen Bereichen am Universitätsklinikum Heidelberg sind auf die jeweiligen Einsatzgebiete am Universitätsklinikum Heidelberg abgestimmt und können nicht auf andere Einrichtungen oder Bereiche der Gesundheitspflege übertragen werden. Sie wurden entsprechend der zum Zeitpunkt ihrer Erstellung bekannten Informationen erstellt. Die Tätigkeitskataloge haben keinen abschließenden Charakter, d. h. sie sind ggf. im Einzelfall individuell an abweichende Bedingungen anzupassen.