Betriebsärztlicher Dienst

Impfungen

Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich, unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen werden nur in seltenen Fällen beobachtet. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher Durchimpfungsraten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten.
Der Betriebsärztliche Dienst führt arbeitsmedizinisch erforderliche Impfungen durch. Für einen ausreichenden Impfschutz der von ihm betreuten Personen zu sorgen, ist eine wichtige Aufgabe des Arztes. Vor Durchführung einer Schutzimpfung hat der Arzt die Pflicht, den Impfling über die zu verhütende Krankheit und die Impfung aufzuklären.

Für weitergehende Informationen stehen Ihnen die Betriebsärztinnen/-ärzte in einem persönlichen Gespräch gern zur Verfügung.

Saisonale Impfungen gegen Grippe und COVID-19

Bei Buchung eines Termins zur COVID-19-Impfung ist eine Grippeimpfung gleichzeitig immer möglich. Wenn nur Grippe gebucht wurde, ist auch nur diese Impfung möglich.

Bringen Sie bitte

am Tag der Impfung mit.

Sie leisten damit einen Beitrag, vermeidbare Kontakte und Wartezeiten am Tag der Impfung zu verringern. Offene Fragen können am Termin mit der/dem Impfärztin/-arzt besprochen werden.

Impfsprechstunde

So erreichen Sie uns

Kontakt

06221 56-36030

Termin nur nach telefonischer Vereinbarung

Adresse

Im Neuenheimer Feld 130.3
69120 Heidelberg
Gebäude 6130
Anfahrt
Grippe/Saisonale Influenza-Schutzimpfung

Wie in den Vorjahren besteht für Mitarbeiter des Universitätsklinikums Heidelberg und dessen Tochterunternehmen im Rahmen der Impfsprechstunde beim Betriebsärztlichen Dienst die Möglichkeit zur Grippeschutzimpfung.

Bei BÄD kommenim Hühnerei hergestellte trivalente Impfstoffe‘ zum Einsatz: Influsplit und Vaxigrip. 

Beide Impfstoffe enthalten folgende Stämme:
ein A/Victoria/4897/2022 (H1N1)pdm09-like Virus, ein A/Croatia/10136RV/2023 (H3N2)-like Virus, ein B/Austria/1359417/2021-like Virus (B/Victoria/2/1987 Linie)

Personen mit Überempfindlichkeit gegenüber Hühnereiweiß wird daher eine Impfung durch den Hausarzt mit einem für sie geeigneten Impfstoff empfohlen. Beachten Sie bitte, dass dieser in der Regel auch in Praxen vorab bestellt werden muss.

Für Personen ab 60 Jahren empfiehlt das RKI den Hochdosis- sowie den MF-59-adjuvantierten Influenza-Impfstoff. Diese Impfstoffe sind nur bei den Hausärzten erhältlich und werden beim BÄD nicht geimpft.

Saisonale Impfungen gegen Grippe beim BÄD

Bei Buchung eines Termins zur COVID-19-Impfung ist eine Grippeimpfung gleichzeitig immer möglich. Wenn nur Grippe gebucht wurde, ist auch nur diese Impfung möglich.

Bringen Sie bitte

am Tag der Impfung mit.

Sie leisten damit einen Beitrag, vermeidbare Kontakte und Wartezeiten am Tag der Impfung zu verringern. Offene Fragen können am Termin mit der/dem Impfärztin/-arzt besprochen werden.

Vor-Ort-Termine in den Kliniken

Zusätzlich bieten wir für Mitarbeiter des Klinikums der Universität Heidelberg und dessen Tochterunternehmen arbeitsplatznahe 'Vor-Ort-Termine' zur Teilnahme an einer Grippe-Schutzimpfung an. Die Vor-Ort-Termine für 2026 werden im Herbst bekannt gegeben.

Warum ist die Impfung des medizinischen Personals gegen Influenza wichtig?

Die Influenza-Impfung dient dem individuellen Schutz des Personals vor der Erkrankung und reduziert die Weiterverbreitung des Virus in den Einrichtungen.

Denn medizinisches Personal stellt eine mögliche Infektionsquelle für die zu betreuenden Patient:innen dar. Dabei haben Patient:innen oft wegen bestehender Grunderkrankungen ein erhöhtes Risiko, eine schwere, eventuell sogar tödliche Verlaufsform der Influenza zu entwickeln. Die Impfung des medizinischen Personals folgt daher auch dem ethischen Gebot, Patient:innen nicht zu schaden.

Quelle: RKI - Schutzimpfung gegen Influenza - Warum ist die Impfung des medizinischen Personals gegen Influenza wichtig?

Stellungnahme der STIKO zu Impfungen von Personal in medizinischen Einrichtungen in Deutschland

​​​​​​​Wann ist der richtige Impfzeitpunkt?

Die jährliche Influenzawelle hat in Deutschland in den vergangenen Jahren meist nach der Jahreswende ihren Höhepunkt erreicht. Dabei stiegen die Fallzahlen ab Ende September an.

Nach der Impfung dauert es 10 bis 14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist. Um rechtzeitig geschützt zu sein, wird deshalb empfohlen, sich ab Oktober bis Mitte Dezember impfen zu lassen.

Sollte die Impfung in diesen Monaten versäumt werden, kann es auch zu Beginn oder im Verlauf der Grippewelle noch sinnvoll sein, die Impfung nachzuholen. Schließlich ist nie genau vorherzusagen, wie lange eine Influenzawelle andauern wird. In der Saison 2022/2023 kam es beispielsweise im März zu einer zweiten Grippewelle durch eine andere Virusvariante.

Quelle: RKI - Schutzimpfung gegen Influenza - Wann ist der richtige Impfzeitpunkt?

COVID-19-Impfungen

Der BÄD bietet Beschäftigten des UKHD und der Medizinischen Fakultät Heidelberg Impfungen gegen COVID-19 mit dem Impfstoff ‚Comirnaty‘ des Herstellers BioNTech/Pfizer an. Im Winter 2025/26 wurde beim BÄD Comirnaty LP 8.1. geimpft.
 

Impfungen gegen COVID-19 können aufgrund der Darreichungsform nur in den Räumen des Betriebsärztlichen Dienstes (INF 130.3, 2. OG) erfolgen. Eine Impfungen gegen COVID-19 an den ‚Vor-Ort‘-Terminen gegen Grippe ist nicht möglich. 

Saisonale Impfungen gegen COVID-19 beim BÄD

Bei Buchung eines Termins zur COVID-19-Impfung ist eine Grippeimpfung gleichzeitig immer möglich. Wenn nur Grippe gebucht wurde, ist auch nur diese Impfung möglich.

Bringen Sie bitte

am Tag der Impfung mit.

Sie leisten damit einen Beitrag, vermeidbare Kontakte und Wartezeiten am Tag der Impfung zu verringern. Offene Fragen können am Termin mit der/dem Impfärztin/-arzt besprochen werden.

Was versteht die STIKO unter einer Basisimmunität und für welche Personen ist diese ausreichend?

Eine Basisimmunität gegen SARS-CoV-2 gilt als erreicht, wenn mindestens 3 SARS-CoV-2 Antigen-Kontakte (Impfung oder Infektion) erfolgt sind, davon mindestens einer durch eine Impfung. Eine serologische Abklärung möglicher Infektionen ist nicht erforderlich. Eine Infektion wird in der Regel nur dann als Antigen­Kontakt gewertet, wenn seit einer vorausgegangenen Impfung mindestens drei Monate vergangen sind. Umgekehrt soll eine Grundimmunisierung nach Infektion frühestens nach drei Monaten fortgeführt werden. Fehlende Antigen-Kontakte sind durch COVID-19-Impfungen zu komplettieren.

Nach Einschätzung der STIKO ist eine Basis-Immunität für folgende Personengruppen ausreichend:

  • Personen im Alter von 18 bis 59 Jahren ohne Grunderkrankung
  • Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere ohne Grunderkrankung

Für besonders gefährdete Personengruppen wird zusätzlich zu einer bestehenden Basisimmunität eine jährliche Auffrischimpfung im Herbst empfohlen (siehe Wem ist eine jährliche Auffrischimpfung gegen COVID-19 im Herbst empfohlen?).

RKI - Schutzimpfung gegen COVID-19 - Was versteht die STIKO unter einer Basisimmunität und für welche Personen ist diese ausreichend?

Wem ist eine jährliche Auffrischimpfung gegen COVID-19 im Herbst empfohlen?

Die STIKO empfiehlt eine jährliche Auffrischimpfung im Herbst für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf sowie für Personen mit einem erhöhten arbeits­bedingten SARS-CoV-2-Infektionsrisiko. Dazu gehören:

  • alle Personen ab 60 Jahren
  • Personen ab 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf infolge einer Grunderkrankung*
  • Bewohnende von Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheits­verlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personal in Gesundheitseinrichtungen mit direktem PatientInnen- oder BewohnerInnen­kontakt

Die Impfentscheidung soll individuell nach ärztlicher Beratung erfolgen, wobei das Risiko für einen schweren Krankheits­verlauf gegenüber dem Nutzen der Impfung und möglichen Nebenwirkungen abgewogen wird.

Personen aus den genannten Risiko­gruppen können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie immun­gesund sind und sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben.

RKI - Schutzimpfung gegen COVID-19 - Wem ist eine jährliche Auffrischimpfung gegen COVID-19 im Herbst empfohlen?

Können Schwangere/Stillende eine Covid-19-Impfung beim BÄD erhalten?

Schwangere und stillende Mitarbeiterinnen können beim BÄD nicht gegen COVID-19 geimpft werden. Wenden Sie sich bei Fragen für eine Beratung und ggf. die Impfung bitte an Ihre gynäkologische Praxis.

RKI - Schutzimpfung gegen COVID-19 - Was empfiehlt die STIKO zur Impfung gegen COVID-19 von Schwangeren und Stillenden?