Formulare
Bildschirm-/Arbeitsplatzbrille
- Bitte bringen Sie zur Untersuchung alle aktuell vorhandenen Sehhilfen (z. B. Lesebrille, Bifokal-, Gleitsicht- oder Fernbrille) mit.
- Wir bitten zudem darum, die bereits ausgefüllte „Bildschirmarbeitsplatz-Beschreibung” zum Termin mitzubringen. Tragen Sie hier zur Vorbereitung der Untersuchung/Beratung die erforderlichen Angaben ein. Bitten Sie ggf. Mitarbeiter/-innen, die erforderlichen Messungen vorzunehmen. Anschließend sind diese Angaben vom Vorgesetzten zu bestätigen.
- Melden Sie sich anschließend zur Terminvereinbarung eines Sehtest telefonisch unter 06221 56-8966.
Weitere Informationen unter Bildschirmarbeitsplatz/Arbeitsplatzbrille
Einstellungsuntersuchungen
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Universitätsklinikums und seiner Töchter müssen seit dem 01.03.2020 entsprechend § 20 Absatz 9 IfSG und des Klinikumsvorstandsbeschluss 72/2020 einen Immunschutzes gegen Masern nachweisen.
Der erforderliche Impfschutz oder Immunitätsstatus muss vor der Einstellung am Universitätsklinikum Heidelberg nachgewiesen werden. Möglicherweise fehlende Nachweise müssen als Einstellungsvoraussetzung bis zur Einstellung/Tätigkeitsaufnahme vorliegen. Fehlende Nachweise des Immunschutzes gegen Masern können eine Verschiebung des Tätigkeitsbeginns notwendig machen.
Details zu den notwendigen Nachweisen je nach Einsatzgebiet finden Sie hier
Fehlende oder nicht vollständig erfolgte Impfungen sind entsprechend der STIKO-Empfehlungen und auch, sofern es sich um beruflich indizierte Impfungen (gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken/Varizellen) handelt, auf Kosten der GKV durchzuführen bzw. zu ergänzen. (vgl. Schutzimpfungs-Richtlinie des B-GA (geändert 05.03.2020/gültig ab 15.05.2020)).
Bitte beachten Sie auch die unten aufgeführten Einstellungsvorrausetzungen bezüglich der Impf- und Immunitätsnachweise sowie die Verfahrensanweisung des Klinikumvorstands und der Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene “Zum Patientenschutz erforderlicher Immunschutz beim Personal” (Intranet UKHD).
Formulare zu den Bestimmungen der Einstellungsvorausetzungen für:
- alle Mitarbeiter, PJ-Studenten, Schüler, Azubis, Leiharbeiter
- Kurzzeitmitarbeiter: (< 6 Monate), Gastärzte, Famulanten, Praktikanten (ist vom Hausarzt auszufüllen)
- Studierende der Human- oder Zahnmedizin
- FSJ/BFD, Honorar-/ Gastärzte/ -innen (zur Vorlage beim Betriebsärztlichen Dienst)
- Conditions Of Submission for foreign health care workers
- Personaldaten
Erste Hilfe Kurse
Angehörige des Universitätsklinikums und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg können sich über den Betriebsärztlichen Dienst für die Teilnahme an Erste Hilfe Kursen zur Ausbildung zum Betrieblichen Ersthelfer anmelden.
Bitte beachten Sie auch die Informationen unter Erste Hilfe, Unfälle & D-Arzt
Impfungen
Bringen Sie bitte
- Ihren Impfpass
- den Mitarbeiterausweis sowie
- den bereits vorausgefüllten Impf-Fragebogen Deutsch / Screening Questionnaire for Immunization English
am Tag der Impfung mit.
Sie leisten damit einen Beitrag, vermeidbare Kontakte und Wartezeiten am Tag der Impfung zu verringern. Offene Fragen können am Termin mit der/dem Impfärztin/-arzt besprochen werden.
Weitere Informationen unter Impfungen
Mutterschutz
Mitarbeiterinnen des Universitätsklinikums Heidelberg und angeschlossener Institute und Einrichtungen sowie KSG und KTG:
Es ist dieses Formular zur Meldung der Beschäftigung einer werdenden Mutter zu verwenden. Das Formular ist von der Schwangeren gemeinsam mit dem/der Vorgesetzten auszufüllen und an die Personalverwaltung des Universitätsklinikums Heidelberg weiterzuleiten. Maßnahmen, die Sie ergriffen haben, können Sie auf Seite 3 im Freitext-Feld unter „VI. Angaben zu den jetzigen Tätigkeiten der Arbeitnehmerin nach dem Ergebnis der Beurteilung der Arbeitsbedingungen" dokumentieren.
Weitere Informationen unter Mutterschutz am Universitätsklinikum Heidelberg
Mitarbeiterinnen der Universität Heidelberg und deren Institute:
Es ist dieses Formular zur Meldung der Beschäftigung einer werdenden Mutter zu verwenden. Das Formular ist von der Schwangeren gemeinsam mit dem/der Vorgesetzten auszufüllen und an die Personalverwaltung der Universität weiterzuleiten.
Weitere Informationen unter Mutterschutz an der Universität Heidelberg
Nadelstichverletzung
Im Fall einer Nadelstichverletzung sollten die Schritte entsprechend dem Merkblatt „Nadelstich/Schnittverletzung“ eingehalten werden. Es wird empfohlen, den Fragebogen wegen der erforderlichen Informationen zum ‚Spender‘ bereits am Arbeitsplatz auszufüllen.
Weitere Informationen unter Nadelstichverletzungen
Strahlenschutzuntersuchung
Vor jeder Untersuchung entsprechend der Strahlenschutzverordnung ist das Antragsformular (Intranet UKHD) vom Strahlenschutzbeauftragten Ihrer Einrichtung/Abteilung unter Angabe der SSR-Nummer und Dosisangaben vollständig auszufüllen. Der ausgefüllte Antrag ist zur Untersuchung mitzubringen.
Telefonische Anmeldung: 06221 56-8966
Bei allen Fragen zum Strahlenschutz am UKHD wenden Sie sich bitte an den Strahlenschutzbeauftragen (Intranet UKHD).
Weitere Informationen unter Strahlenschutz
Tuberkulose
1. Angaben zur Indexperson (= TB-Erkrankter)
2. Angaben zu Kontaktpersonen
Die Auswahl der relevanten Kontaktpersonen sollte entsprechend folgender Kriterien erfolgen: Auswahl relevanter Kontaktpersonen
Bitte folgende Tabelle verwenden zur Auflistung der Kontaktpersonen verwenden: Vorlage Kontaktpersonen
Das ausgefüllte Dokument „TB-Indexfall-Fragebogen“ und die Tabelle „Vorlage Kontaktpersonen“ senden Sie bitte an Charlotte.Elleser@med.uni-heidelberg.de. Im Betreff bitte „TB-Fall-Infos“ angeben. Sollte eine Umgebungsuntersuchung erforderlich sein, werden die Mitarbeitenden durch den Betriebsärztlichen Dienst benachrichtigt. Hierfür ist die Angabe aktueller Kontaktinformationen in der Tabelle unerlässlich.
Bitte beachten:
Eine Laboruntersuchung relevanter Kontaktpersonen kann erst 8 Wochen NACH deren letzten Kontakt zur Indexperson erfolgen.
Weitere Informationen unter Tuberkulose
Verwaltungsanfrage
Bitte das entsprechende Formular ausfüllen und an die jeweilige Personalabteilung zur Bearbeitung weiterleiten. Der Antrag muss dann durch die Personalabteilung an den Betriebsärztlichen Dienst an die 06221 56-5734 gefaxt werden.
Universitätsklinikum Heidelberg: Verwaltungsanfrage zur “Feststellung der Eignung im bestehenden Beschäftigungsverhältnis”
Externe Firmen: Verwaltungsanafrage zur "Feststellung der Eignung im bestehenden Beschäftigungsverhältnis"
Service / Nützliche Informationen
Ämter / Behörden / Einrichtungen
Auswärtiges Amt: Reisen und Gesundheit
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Gesundheitsamt Heidelberg | Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Gewerbeaufsicht | Gewerbsarzt Baden-Württemberg
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Stuttgart | Arbeitsmedizin | Staatlicher gewerbeärztlicher Dienst
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Arbeitssicherheit / Gefahrstoffe / Gefährdungsbeurteilungen
Arbeitssicherheit, Umgang mit Gefahrstoffen, Biostoffen und Arbeitsplatzergonomie:
Team Arbeitssicherheit / Biologische Sicherheit der Universität Heidelberg
Dokumentation von Gefahrstoffen in Laboren des Klinikums und der Universität Heidelberg:
Informationen und Zugang zu DaMaRIS / Gefahrstoffkataster der Universität Heidelberg
Gefahrstoffinformationssystem:
GESTIS - Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Informationen zu Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) und MAK-Werten:
Fachinformation zu Arbeitsplatzgrenzwerten IFA der DGUV
MAK- und BAT-Werte-Liste der DFG
Gefährdungsbeurteilung:
Gefährdungsbeurteilung - Informationen | BAuA
Gefährdungsbeurteilungen am Klinikum und an der Universität Heidelberg:
Team Arbeitssicherheit / Biologische Sicherheit der Universität Heidelberg und
Betriebsärztlicher Dienst: Universitätsklinikum Heidelberg
Gesetze
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) | BMJV
- Arbeitssicherheitsgesetz | (ASIG) | BMJV
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) | BMJV
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) | BMJV
- Mutterschutzgesetz (MuSchG) | BMJV
- Infektionsschutzgesetz | Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) §23 | BMJV
- Masernschutzgesetz | Bundesanzeiger
- Information des Bundesministeriums für Gesundheit zum Masernschutzgesetz | BMG
- Schutzimpfungs-Richtlinie | G-BA
- SGB VII - Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung | BMJV
- SGB IX - Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen | BMJV
Technische Regeln / Verordnungen
Technische Regeln:
- Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) | BAuA
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) | BAuA
Verordnungen:
- ArbeitsstättenVerordnung (ArbStättV) | BMJV
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) | BMJV
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) | BMJV
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV) | BMJV
- Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung - JArbSchUV) | BMJV
- Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) |BMJVV