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Onbaording / Einstellung neue Mitarbeiter

Onbaording / Einstellung neue Mitarbeiter

Vor der Einstellung am Universitätsklinikum Heidelberg muss über die folgenden Formulare der erforderliche Impfschutz / Immunstatus nachgewiesen werden. Möglicherweise fehlende Nachweise müssen i.d.R. als Einstellungsvoraussetzung bis zur Einstellung / Tätigkeitsaufnahme vorliegen.
Fehlende oder nicht vollständig erfolgte Impfungen sind entsprechend der Stiko-Empfehlungen und auch, sofern es sich um beruflich indizierte Impfungen (gegen Masern, Mumps, Röteln u. Varizellen) handelt auf Kosten der GKV durchzuführen bzw. zu ergänzen. [vgl.: Schutzimpfungs-Richtlinie des B-GA (geändert 05.03.2020/gültig ab 15.05.2020).]

Formular zum Vorliegen von Einstellungsvoraussetzung für alle Mitarbeiter (inklusive PJ-Studenten, Schüler, Azubis, Leiharbeiter)


Formular zum Vorliegen von Einstellungsvoraussetzung für Kurzzeitmitarbeiter


Immunschutz gegen Masern
Seit 01.03.2020 ist entsprechend § 20 Absatz 9 IfSG und des Klinikumsvorstandsbeschlusses 72/ 2020 gegenüber dem Universitätsklinikum und seiner Töchter ein Immunschutz gegen Masern nachzuweisen.