Betriebsärztlicher Dienst

Ergonomischer Büro- und Arbeitsplatz

Die Einrichtung eines jeden Arbeitsplatzes nach ergonomischen Gesichtspunkten ist essentiell, da sie dabei hilft Fehlhaltungen zu vermeiden und somit zur langfristigen Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden beiträgt. 

Die richtige Höhe von Tisch, Sitzfläche und Armlehen sowie die passende Positionierung von Bildschirm, Tastatur und Maus tragen dazu bei, Kopf-, Nacken- oder auch Rückenschmerzen vorzubeugen und haben somit auch einen positiven Einfluss auf das allgemeine Wohlbefinden am Arbeitsplatz. 

Checkliste Arbeitsplatz

Mit Hilfe unserer „Checkliste Arbeitsplatz“ können Sie anhand eines Fragebogens prüfen, ob Ihr Arbeitsplatz nach ergonomischen Aspekten gestaltet ist. Oft genügen nur wenige Schritte, um den Arbeitsplatz ergonomisch zu optimieren. 

Checkliste Arbeitsplatz

Zur Gestaltung Ihres individuellen Arbeitsplatzes hinsichtlich ergonomischer Aspekte, Einstellungen des Monitors und entsprechend den gesetzlichen Regelungen beachten Sie bitte auch folgende Informationen:

Ergonomische Bürostühle

Alle neueren Bürostühle, die am Universitätsklinikum und in Einrichtungen der Universität Heidelberg zum Einsatz kommen, entsprechen üblichen ergonomischen/orthopädischen Anforderungen; d. h. diese verfügen in der Regel über folgende Eigenschaften:

  • Sitzhöhenverstellung: variable Sitzhöhe ca. 39 – 48 cm
  • Sitztiefe ca. 39 – 47 cm
  • verstellbare Rückenlehne und Sitz mit hochwertigem Formschaumpolster aus Polyurethan und mit integrierter
  • teilweise Lordosestütze oder Lumbalstütze: z. B. „Schukra-Lordosestütze" – dies ist eine Zusatzeinrichtung in der Rückenlehne und ermöglicht eine stufenlose Verstellung der Rückenlehnenwölbung im Lendenwirbelbereich.
  • Gegendruck auf das Körpergewicht einstellbar
  • höhenverstellbare Funktionsarmlehnen mit Softarmauflagen aus Polyurethan
  • Drehstuhl mit Punktsynchronmechanik
  • Lastabhängig gebremste Doppelrollen
  • Ergonomie geprüft & GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit

Informationen zum vorhandenen Bürostuhl und dessen Ausstattung befinden sich auf der Sitzunterseite in einem Fach mit der Bedienungsanleitung zu den Einstellmöglichkeiten. Sollte diese nicht mehr vorhanden sein, ist sie meist über das Internet zu erhalten: Die hierzu erforderlichen Informationen entnehmen Sie bitte dem Produktbezeichnung-Schild mit Angaben zum Hersteller, Produktname, Modell-Nummer und Angaben bzw. Nummern der jeweiligen Sonderausstattungen bzw. zu Materialbezeichnungen.

Kontakt

Bei Problemen oder Fragen zur ergonomischen Einstellung wenden Sie sich bitte an den Betriebsärztlichen Dienst. Dieser ist auch Ansprechpartner, falls die o. g. ergonomischen Bürostühle z. B. aufgrund von bestehenden körperlichen Behinderungen oder orthopädischen Erkrankungen nicht geeignet scheinen. In diesen Fällen bietet der BÄD eine Beratung zur Auswahl geeigneter ergonomischer Bürostühle an. Es besteht die Möglichkeit, verschiedene Modelle bzw. Sonderausstattungen zu testen (s. u.).

Weitere Kontaktmöglichkeit: Ihre Ansprechpartner bei der Abteilung Arbeitssicherheit der Universität Heidelberg (Tel.: 06221 54-12331 oder unter Stabstelle Sicherheit

Vorbereitung einer Beratung beim Betriebsärztlichen Dienst
  • Vor der Bürostuhlberatung sollte immer eine Untersuchung/ein Gespräch durch den Betriebsarzt mit o. g. Unterlagen erfolgen (z. B. im Rahmen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge).
  • Vor bzw. zu einer individuellen Beratung werden betroffene Mitarbeiter gebeten, neben ggf. vorliegenden ärztlichen Attesten einen Befund/Diagnose zur Grunderkrankung mitzubringen.
  • Mitarbeiter sollten vorab die Produktbezeichnung des bestehenden Bürostuhls (s. o.) feststellen und mitteilen, damit geprüft werden kann, in wieweit das bestehende Modell ggf. durch geeignete Sonderausstattungen entsprechend den individuellen Erfordernissen nachgerüstet werden kann.

Die Bürostuhlberatung erfolgt in der Regel an Mittwochvormittagen und ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. Weitere Ansprechpartner für Mitarbeiter mit körperlichen Einschränkungen bzw. Schwer-/Behinderungen sind:

Bitte beachten
  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile müssen die Leistungen beantragt werden bevor die Kosten entstehen.
  • Die Kosten für Maßnahmen (z. B. eine spezielle Ausstattung des Arbeitsplatzes) als „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)" im Rahmen beruflicher Rehabilitation bzw. bei Schwerbehinderung müssen nicht vom Arbeitgeber getragen werden.
  • Hinsichtlich der Kostenübernahme in der individuellen persönlichen Situation können unterschiedliche Stellen zuständig sein: z. B. die Deutschen Rentenversicherung, Unfallversicherungen/Berufsgenossenschaften/Unfallkassen, bei Schwerbehinderung der Integrationsfachdienst (IFD) Heidelberg-Mosbach

    Mitarbeiter/-innen wird daher vor Antragstellung auf eine Kostenübernahme eine Beratung durch eine der vorgenannten Stellen empfohlen.