Mutterschutz
Universität Heidelberg
Allgemeine Informationen
Zum 01.01.2018 ist das „Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium“ (Mutterschutzgesetz) in Kraft getreten.
Für alle arbeitsplatzbezogenen Fragen zum Mutterschutz steht Ihnen der Betriebsärztliche Dienst zur Verfügung.
Das Mutterschutzgesetz – die wichtigsten Informationen/Neuerungen auf einen Blick
Formular Universität
Mitarbeiterinnen der Universität Heidelberg und deren Institute verwenden bitte folgendes Formular:
Es ist von der Schwangeren gemeinsam mit dem/der Vorgesetzten auszufüllen und an die Personalverwaltung der Universität weiterzuleiten. Maßnahmen, die Sie ergriffen haben, können Sie auf Seite 3 im Freitext-Feld unter „VI. Angaben zu den jetzigen Tätigkeiten und ggf. geänderten Arbeitszeiten der Arbeitnehmerin nach dem Ergebnis der Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ dokumentieren.
Wichtig: Mitarbeiterinnen des Universitätsklinikums bitte nur folgendes Formular verwenden.
Beratungen
Es werden hier ausschließlich allgemeine Informationen angeboten, die eine individuelle und persönliche Beratung einer Schwangeren im Kontext ihres Arbeitsplatzes nicht ersetzen können.
Beratungen erfolgen nach Terminvereinbarung über die Anmeldung.
Bei speziellen Fragen zu Arbeiten in Laborbereichen der Universität hinsichtlich Umgang mit Gefahrstoffen und Biostoffen erfolgen Beratungen und ggf. Begehungen in Zusammenarbeit mit der bzw. durch die Abteilung Arbeitssicherheit / Biologische Sicherheit der Universität Heidelberg Ansprechpartner: Dr. M. Hoffmann (Gefahrstoffe), Dr. I. Janausch und Dr. W. Siller (Biostoffe)
Für Mitarbeiterinnen der Universität Heidelberg, die (z. B. im Rahmen von Kooperationen) in Laborbereichen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) Heidelberg tätig sind, erfolgt die Beratung in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Sicherheit des DKFZ.
