Strahlenschutz
Die Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen erfolgt entsprechend der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) – Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3.
Vor jeder Untersuchung entsprechend der Strahlenschutzverordnung ist das Antragsformular (Intranet UKHD) vom Strahlenschutzbeauftragten Ihrer Einrichtung/Abteilung unter Angabe der SSR-Nummer und Dosisangaben vollständig auszufüllen. Der ausgefüllte Antrag ist zur Untersuchung mitzubringen.
Telefonische Anmeldung: 06221 56-8966
Bei allen Fragen zum Strahlenschutz am UKHD wenden Sie sich bitte an den Strahlenschutzbeauftragen (Intranet UKHD).
Zu Untersuchungen nach § 175 Abs. 1 (StrlSchV) ermächtigte Ärztinnen des BÄD: