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LEISTUNGSSPEKTRUM DER FORENSISCHEN TOXIKOLOGIE UND ALKOHOLOGIE

Die Forensische Toxikologie und Alkohologie beschäftigt sich mit dem Nachweis von körperfremden Substanzen und deren wesentlicher Stoffwechselprodukte in Körperflüssigkeiten und Geweben vor dem Hintergrund rechtlicher Fragestellungen. In unseren Laboren untersuchen wir unter anderem Blut, Urin, Haare, Leichenasservaten und Proben nicht biologischer Herkunft nach dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik auf Alkohol, Betäubungsmittel, Medikamente, und Gifte.

Die Begutachtung erfolgt durch unsere Experten mit forensisch-toxikologischer Qualifikation. Die einzelnen untersuchten Substanzen finden Sie in unserem Leistungsverzeichnis.

Das Labor ist nach DIN EN ISO 17025 für forensisch-toxikologische Untersuchungen akkreditiert.  

Die Analysen werden nach den Richtlinien der GTFCh zur Qualitätssicherung bei forensisch toxikologischen Untersuchungen an Blut, Urin und Haaren durchgeführt.  Hierdurch soll eine Beeinträchtigung nachgewiesen oder ausgeschlossen bzw. das Konsumverhalten oder eine Abstinenz überprüft werden.

  • Blutprobe: Verdacht einer aktuellen Beeinträchtigung oder Vergiftung bei Straßenverkehrsdelikten, Fragen der aktuellen Schuldfähigkeit, etc. Die Probennahme erfolgt nach der aktuellen Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg. 
  • Urinprobe: Qualitativer Nachweis bei Verdacht einer Substanzaufnahme oder Ausschluss eines Suchtmittels z.B. im Rahmen einer Bewährungsauflage; längeres Nachweisfenster im Vergleich zu Blut; höhere Substanzkonzentrationen erleichtern Suchanalyse auf unbekannte Stoffe.
  • Haaranalyse: retrospektiver Nachweis eines Konsums von Drogen oder Medikamenten bei Fragen einer Abhängigkeit oder Beibringung. 

Im Rahmen der Klärung der Todesursache kann ein forensisch-toxikologisches Gutachten beauftragt werden, um eine Beeinträchtigung oder Vergiftung des Verstorbenen zu untersuchen. Die toxikologische Analyse von Körperflüssigkeiten und Geweben von Verstorbenen stellt immer eine Herausforderung dar, da durch nach dem Tode einsetzende Zerfallsprozesse eine Vielzahl von Substanzen abgebaut bzw. neu gebildet werden. Die im Rahmen der gerichtlichen Leichenöffnung oder der Leichenschau erhoben Proben (Blut, Liquor, Urin und Organgewebe sowie Haare) werden auf verschiedene Medikamente, Gifte, Betäubungsmittel und Alkohol untersucht. 

Auftraggeber sind in der Regel die Ermittlungsbehörden; ggf. können Aufträge nach Freigabe der Asservate durch die zuständige Staatsanwaltschaft durch Privatpersonen oder nach Privatsektionen direkt erteilt werden.

Im Rahmen der Klinischen Toxikologie kann durch Untersuchungen von Blut, Urin und Haare geklärt werden, ob jemand zu einem bestimmten Zeitpunkt unter dem Einfluss einer körperfremden Substanz (Medikamente, Gifte, Betäubungsmittel und Alkohol) stand. Hierbei können eher akute oder länger bestehende Beeinträchtigung unterschieden werden.

Folgende Untersuchungen bieten wir in unserem Institut an:

  • Drogenscreening und chromatographische Bestätigung positiver Befunde, vorzugsweise im Urin, auch bei Neugeborenen
  • Bestimmung der Alkoholbiomarker Ethylglucuronid und Ethylsulfat bei Überprüfung der Alkoholabstinenz
  • Suchanalysen auf Medikamente in Urin, Magenspülung (erste Anteile)
  • Medikamentenspiegelbestimmungen mit chromatographischen Verfahren vorzugsweise im Blut, aber auch z.B. in Muttermilch.

Als unabhängige und forensisch akkreditierte Untersuchungsstelle bietet das Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin Abstinenzprogramme für Alkohol und Drogen, einschließlich eines erweiterten Screenings, an, deren Ergebnisse bei Behörden und Gerichten in vollem Umfang anerkannt werden. Beide Kontrollprogramme erfolgen unter Einhaltung der aktuellen Beurteilungskriterien (CTU-Kriterien) in der medizinisch-psychologischen Fahreignungsdiagnostik. 

Die Abstinenzprogramme können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie aufgehört haben, Alkohol oder Drogen zu konsumieren und dies bei der Bewährungshilfe, Führerscheinbehörde, Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) oder ärztlichen Untersuchung nachweisen wollen. Die Untersuchungen werden vorzugsweise an Urin, bei Bedarf auch an Haarproben, durchgeführt. 

Weitere Informationen finden sie hier.