
Fachärztliche Begutachtung
Wird von Ihnen eine fachärztliche Begutachtung gefordert, weil Sie Drogen konsumiert haben oder im Besitz von Drogen waren, macht dies in der Regel notwendig, dass Sie vor der fachärztlichen Untersuchung durch zwei kurzfristig angesetzte Drogenscreenings Ihre Drogenabstinenz nachweisen. Dies können Sie in unserem forensisch akkreditierten Labor des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin machen lassen. Zum Abstinenzprogramm.
Einen Termin für eine Untersuchung können Sie telefonisch (06221 56-8951) ausmachen. Dabei können Sie auch in Erfahrung bringen, welche Kosten (abhängig vom Untersuchungsaufwand) für eine solche Begutachtung auf Sie zukommen.