GEWALTAMBULANZ STUTTGART
VERLETZUNGSDOKUMENTATION UND SPURENSICHERUNG NACH GEWALT VERFAHRENSUNABHÄNGIG, AUCH OHNE VORHERIGE ANZEIGE, NIEDERSCHWELLIG, KOSTENFREI FÜR BETROFFENE GEWALTOPFER

Die Niederlassung der Gewaltambulanz des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin Heidelberg bietet in der Region Stuttgart Untersuchungen nach modernsten rechtsmedizinischen Standards an. Über das Institut sind durch Kooperationen mit dem Universitätsklinikum Heidelberg alle dafür erforderlichen Fachbereiche vorhanden. Die Einrichtung soll durch das niederschwellige Angebot einen Beitrag zur Erkennung von Gewalt, zur gerichtsfesten Dokumentation von Verletzungen und Asservierung von Spuren sowie zur Aufklärung gewaltsamer Vorfälle liefern. Damit dient die Abteilung dem Schutz der Opfer vor weiteren, möglicherweise folgeschweren Übergriffen und letztlich der Rechtssicherheit vor allem in Strafverfahren, in denen objektiv gesicherte Beweise eine wichtige Rolle spielen.
Die Abteilung Gewaltambulanz Stuttgart steht mit einem speziell geschulten Expertenteam nach telefonischer Terminabsprache unter +49 152 56783333 zur Verfügung. Der Untersuchungsort (z.B. Klinik, Arztpraxis, Polizei, Haftanstalt, Jugendamt, Gewaltambulanz Stuttgart) sowie der Untersuchungszeitpunkt werden fallspezifisch im Vorgespräch vereinbart.
Die Gewaltambulanz stellt ein niederschwelliges Angebot für von Gewalt betroffene Menschen dar. Untersuchungen durch speziell dafür ausgebildete Ärztinnen und Ärzte aus dem Fachgebiet der Rechtsmedizin ermöglichen in vielen Fällen die Erhebung objektiver Befunde und die Sicherung von Spuren, die einen wichtigen Beitrag zur Klärung des Falles leisten können. Im Fall eines Straf- oder Zivilverfahrens können Rechtsansprüche besser geltend gemacht werden, wenn objektive Sachbeweise vorliegen.
Wer kann die Gewaltambulanz Stuttgart in Anspruch nehmen?
Die Ambulanz steht prinzipiell allen Menschen offen, unabhängig von deren Alter, Geschlecht, Herkunft oder finanzieller Situation. Auch wer keine/noch keine Anzeige bei der Polizei erstatten will, kann sich untersuchen lassen.
Untersucht werden können Personen, die nach gewaltsamen Ereignissen, auch Unfällen, Verletzungen erlitten haben oder bei denen die Sicherung von Spuren (z.B. DNA-Spuren) zur Klärung beitragen könnten.
Eine frühzeitige Untersuchung sollte vor allem nach häuslicher Gewalt, Strangulation, bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Gewalt an älteren Menschen oder nach sonstigen gewaltsamen Übergriffen wie Schlägereien oder Angriffen mit gefährlichen Gegenständen erfolgen. Auch nach Unfällen kann eine Untersuchung sinnvoll sein, wenn rechtliche Konsequenzen möglich sind und der Unfallablauf geklärt werden soll. Nicht zuletzt besteht auch die Möglichkeit einer Untersuchung von Personen, die selbst im Verdacht stehen, eine Gewalttat begangen zu haben, wobei dies nur im polizeilichen Auftrag erfolgen kann.
Wie kann die Zuweisung erfolgen?
Eine telefonische Vorabsprache ist in jedem Fall unter +49 152 56783333 erforderlich. Zuweisen können z.B. Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte, Jugendämter sowie Opferhilfseinrichtungen. Auch Betroffene selbst und deren Angehörige können sich melden.
Die Untersuchungen finden nach Absprache in der Gewaltambulanz Stuttgart mit Sitz am Klinikum Stuttgart, Kriegsbergstraße 60 in 70174 Stuttgart statt. Auch eine Untersuchung an anderen Orten, z.B. auf Polizeidienststellen oder in anderen Kliniken ist nach Absprache möglich.
Sie erreichen uns derzeit wie folgt:
Montag: 00:00 Uhr - 23:00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr - 23:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr - 23:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr - 23:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 00.00 Uhr
Samstag: Durchgehend / 24 Std
Sonntag: Durchgehend / 24 Std
Feiertage: wie Wochenende / 24 Std
Welche Leistungen werden angeboten?
- Rechtsmedizinische Untersuchung
- Gerichtsverwertbare Dokumentation von Verletzungen
- Sicherung von Spuren am Körper
- Begutachtung
- Weiterführende Untersuchungen, z.B. chemisch-toxikologische Analysen, forensisch-radiologische Untersuchungen
- Auf Wunsch Information zu geeigneten Beratungsstellen
- Telefonische Beratung zu forensischen Fragestellungen speziell für Ärzte
In nicht angezeigten Fällen werden Untersuchung, Dokumentation, gewisse chemisch-toxikologische Untersuchungen und Spurensicherung sowie auf Wunsch Vermittlung von Betreuungsangeboten derzeit kostenlos angeboten.
Weitere Informationen:
- In nicht angezeigten Fällen werden die erhobenen Daten gespeichert und sind jederzeit abrufbar. Die Erstellung von Gutachten ist kostenpflichtig
- Die Ärztinnen und Ärzte der Gewaltambulanz sind der Schweigepflicht unterstellt. In angezeigten Fällen gelten die Regelungen der Strafprozessordnung
Was macht die Gewaltambulanz genau?
Die Gewaltambulanz ist eine Anlaufstelle für alle Menschen, die eine gerichtssichere Dokumentation und Spurensicherung von Verletzungsbefunden wünschen, nachdem sie körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren haben. Dabei werden sie von Ärztinnen und Ärzten der Rechtsmedizin untersucht. Die Befunde werden auf Fotos dokumentiert und je nach Fragestellung können auch DNA-Abstriche, sowie Blut und Urin entnommen werden. Die Untersuchung kann auch verfahrensunabhängig erfolgen, das heißt, dass keine polizeiliche Anzeige erfolgt sein muss. Die Entscheidungsgewalt darüber, ob im Verlauf eine Anzeige erfolgen soll, bleibt bei der zu untersuchenden Person.
Wie melde ich mich bei der Gewaltambulanz an?
Um einen Termin in der Gewaltambulanz Stuttgart zu vereinbaren ist eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 0152/56783333 erbeten. Zu den Geschäftszeiten (Mo.-Fr. 08:00-17:00) kann hier eine Untersuchung auch sehr kurzfristig geplant werden.
Außerhalb der Geschäftszeiten gibt es eine Rufbereitschaft, das heißt, die Gewaltambulanz ist nicht besetzt, es kann aber in dringlichen Fällen der Dienstarzt bzw. die Dienstärztin unter der Telefonnummer 0152/56783333 kontaktiert werden. Hier gelten folgende Zeiten:
Mo.-Do. 17:00-23:00 Uhr.
Fr. ab 16:30-Mo 08:00 Uhr: durchgängig.
Für eine Untersuchung wird keine Überweisung benötigt.
Wie melde ich mich bei der Gewaltambulanz an?
Um einen Termin in der Gewaltambulanz Stuttgart zu vereinbaren ist eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 0152/56783333 erbeten. Zu den Geschäftszeiten (Mo.-Fr. 08:00-17:00) kann hier eine Untersuchung auch sehr kurzfristig geplant werden.
Außerhalb der Geschäftszeiten gibt es eine Rufbereitschaft, das heißt, die Gewaltambulanz ist nicht besetzt, es kann aber in dringlichen Fällen der Dienstarzt bzw. die Dienstärztin unter der Telefonnummer 0152/56783333 kontaktiert werden. Hier gelten folgende Zeiten:
Mo.-Do. 17:00-23:00 Uhr.
Fr. ab 16:30-Mo 08:00 Uhr: durchgängig.
Für eine Untersuchung wird keine Überweisung benötigt.
Wann/in welchem Fall darf ich mich bei der Gewaltambulanz melden?
Eine Vorstellung in der Gewaltambulanz Stuttgart ist nach telefonischer Voranmeldung jederzeit möglich, wenn Sie körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren haben. Bei Fragestellungen zu psychischer Gewalt bitten wir Sie, sich an die zuständige Psychiatrie zu wenden. Bei Fragen hinsichtlich möglicher Vergiftungen empfehlen wir, sich zunächst an Ihren Hausarzt und den Giftnotruf zu wenden.
Wichtig: Wenn Sie Opfer eines akuten gewaltsamen Übergriffs geworden sind, melden Sie sich bitte möglichst umgehend bei uns! Kommen Sie möglichst so, wie Sie sind, ohne vorheriges Umkleiden, Waschen etc. Dies dient der Spurensicherung.
Zu welcher Uhrzeit darf ich mich in der Gewaltambulanz melden und wann findet die Untersuchung statt?
Eine Vorstellung in der Gewaltambulanz kann nur nach telefonischer Voranmeldung erfolgen. Die allgemeinen Geschäftszeiten sind von 08:00 – 17:00 Uhr (Montag – Donnerstag) bzw. 08:00 – 16:30 Uhr (Freitag). In akuten Fällen ist eine Anmeldung auch über unsere Rufbereitschaft möglich. Hierzu kann der Dienstarzt bzw. die Dienstärztin zu folgenden Uhrzeiten unter der Nummer 0152/56783333 telefonisch erreicht werden:
Mo.-Do. 17:00-23:00 Uhr. Fr. ab 16:30-Mo 08:00 Uhr: durchgängig.
Akut sind vor allem Vorfälle, die sich innerhalb der letzten Stunden ereignet haben.
In allen Fällen wird der Dienstarzt/die Dienstärztin mit Ihnen besprechen, wie dringlich die Untersuchung aus rechtsmedizinischer Sicht ist und einen möglicherweise auch sofortigen Termin abstimmen. Wir bitten in jedem Fall um Pünktlichkeit.
Bleibe ich anonym?
Zur Sicherung und Aufnahme der Befunde benötigen wir Ihre Personalien. Diese werden jedoch ohne Ihr Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben. Dies gilt für alle Untersuchungen volljähriger Personen, die verfahrensunabhängig durchgeführt werden, in denen also die Polizei nicht involviert ist.
Kann ich mir auch nur telefonische Beratung einholen?
Eine telefonische Beratung ist möglich, bei nicht dringenden Fragestellungen bitten wir, die allgemeinen Geschäftszeiten zu beachten. Allerdings kann es sein, dass eine Vorstellung in der Gewaltambulanz Stuttgart empfohlen wird. Beratung und Untersuchung sind kostenlos.
Kostet mich das was?
Die Gewaltambulanz Stuttgart ist ein kostenloses Angebot. Sollten Sie die aufgenommenen Bilder anfordern, kostet Sie dies eine geringe Bearbeitungsgebühr. Die Aufbewahrung der Befunde und der entnommenen Spuren erfolgt ebenfalls kostenlos.
Läuft das über meine Krankenkasse?
In Zukunft können Untersuchungen in der Gewaltambulanz mit Krankenkassen abgerechnet werden, allerdings nur, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Dies erfolgt in anonymisierter Form, sodass den Krankenkassen keine Personalien der untersuchten Personen mitgeteilt werden.
Muss ich zur Gewaltambulanz kommen, oder kommt der Arzt/Ärztin zu mir?
Wenn die Verletzungen keine akute medizinische Versorgung im Krankenhaus erfordern, so findet die Untersuchung in den Räumlichkeiten der Gewaltambulanz Stuttgart statt. Alternativ kann eine Untersuchung nach Absprache auch in Kliniken, Einrichtungen wie Pflegeheimen, Praxen, Jugendämtern oder Beratungsstellen erfolgen.
Untersuchungen in Privathaushalten werden grundsätzlich nicht durchgeführt.
Darf ich mir aussuchen ob mich eine Ärztin, oder ein Arzt untersucht?
In der Gewaltambulanz arbeiten sowohl Ärzte als auch Ärztinnen. Leider ist es in der Regel nicht möglich, zu wählen, ob man durch einen Mann oder eine Frau untersucht wird, da der jeweilige Dienstarzt bzw. Dienstärztin die Untersuchungen vornehmen wird. In Einzelfällen können nicht notfallmäßige Untersuchungen jedoch entsprechend terminiert werden. Sprechen Sie das Thema an, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen und sich unsicher sind.
Darf ich mir aussuchen ob mich eine Ärztin, oder ein Arzt untersucht?
In der Gewaltambulanz arbeiten sowohl Ärzte als auch Ärztinnen. Leider ist es in der Regel nicht möglich, zu wählen, ob man durch einen Mann oder eine Frau untersucht wird, da der jeweilige Dienstarzt bzw. Dienstärztin die Untersuchungen vornehmen wird. In Einzelfällen können nicht notfallmäßige Untersuchungen jedoch entsprechend terminiert werden. Sprechen Sie das Thema an, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen und sich unsicher sind.
Wie genau wird untersucht? Was wird genau bei der Untersuchung gemacht?
Zunächst erfolgt ein Anamnesegespräch, indem besprochen wird, was passiert ist und der Ablauf der Untersuchung erläutert wird. Wir informieren Sie über das konkrete Vorgehen bei der Untersuchung und Sie können zu jedem Zeitpunkt selbst entscheiden, ob Sie zustimmen oder nicht. Die Untersuchung erfolgt auf freiwilliger Basis und es obliegt Ihnen, zu entscheiden, ob beispielsweise Fotos erstellt werden sollen oder nicht.
In der Regel führen wir eine Untersuchung von Kopf bis Fuß durch und schauen dabei nach Verletzungen, die wir fotografisch und unter Zuhilfenahme von Referenzmaßen dokumentieren. Auch werden Übersichtsaufnahmen angefertigt.
Die Untersuchung ist nicht mit Schmerzen verbunden. Je nach vorliegendem Ereignis werden im Rahmen der Untersuchungen auch z. B. DNA Abstriche genommen oder Blut und Urin gesichert.
Nach sexuellen Übergriffen an Frauen erfolgt auch eine Untersuchung des Genitalbereichs, die gemeinsam mit einem Arzt /einer Ärztin für Gynäkologie (Geschlecht abhängig von der Dienstbesetzung in der Gynäkologie, hier können wir keinen Einfluss nehmen) durchgeführt wird. So können die klinische und rechtsmedizinische Untersuchung in einem Untersuchungsgang durchgeführt werden.
Bei sexuellen Übergriffen an Männern findet ebenfalls eine ergänzende Untersuchung mit entsprechender Spurensicherung statt.
Nach der Untersuchung wird mit Ihnen über das weitere Vorgehen gesprochen. Abschließend kann bei Bedarf eine Vermittlung an eine Beratungsstelle erfolgen.
Wie genau wird untersucht? Was wird genau bei der Untersuchung gemacht?
Zunächst erfolgt ein Anamnesegespräch, indem besprochen wird, was passiert ist und der Ablauf der Untersuchung erläutert wird. Wir informieren Sie über das konkrete Vorgehen bei der Untersuchung und Sie können zu jedem Zeitpunkt selbst entscheiden, ob Sie zustimmen oder nicht. Die Untersuchung erfolgt auf freiwilliger Basis und es obliegt Ihnen, zu entscheiden, ob beispielsweise Fotos erstellt werden sollen oder nicht.
In der Regel führen wir eine Untersuchung von Kopf bis Fuß durch und schauen dabei nach Verletzungen, die wir fotografisch und unter Zuhilfenahme von Referenzmaßen dokumentieren. Auch werden Übersichtsaufnahmen angefertigt.
Die Untersuchung ist nicht mit Schmerzen verbunden. Je nach vorliegendem Ereignis werden im Rahmen der Untersuchungen auch z. B. DNA Abstriche genommen oder Blut und Urin gesichert.
Nach sexuellen Übergriffen an Frauen erfolgt auch eine Untersuchung des Genitalbereichs, die gemeinsam mit einem Arzt /einer Ärztin für Gynäkologie (Geschlecht abhängig von der Dienstbesetzung in der Gynäkologie, hier können wir keinen Einfluss nehmen) durchgeführt wird. So können die klinische und rechtsmedizinische Untersuchung in einem Untersuchungsgang durchgeführt werden.
Bei sexuellen Übergriffen an Männern findet ebenfalls eine ergänzende Untersuchung mit entsprechender Spurensicherung statt.
Nach der Untersuchung wird mit Ihnen über das weitere Vorgehen gesprochen. Abschließend kann bei Bedarf eine Vermittlung an eine Beratungsstelle erfolgen.
Was passiert mit den bei mir entnommenen Asservaten und Dokumenten?
Die entnommenen Asservate werden in der Regel für ein Jahr kostenlos bei uns aufbewahrt. Bei Kindern und Jugendlichen beginnt dieses Jahr erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr. Die Asservierungsfrist kann auf Wunsch verlängert werden, wichtig ist aber, dass Sie uns innerhalb der Asservierungsfrist darüber in Kenntnis setzen. Aus den bei uns hinterlegten Dokumenten können auch nach Monaten und ggfs. Jahren Gutachten erstellt werden, falls solche benötigt werden.
Was passiert mit den bei mir entnommenen Asservaten und Dokumenten?
Die entnommenen Asservate werden in der Regel für ein Jahr kostenlos bei uns aufbewahrt. Bei Kindern und Jugendlichen beginnt dieses Jahr erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr. Die Asservierungsfrist kann auf Wunsch verlängert werden, wichtig ist aber, dass Sie uns innerhalb der Asservierungsfrist darüber in Kenntnis setzen. Aus den bei uns hinterlegten Dokumenten können auch nach Monaten und ggfs. Jahren Gutachten erstellt werden, falls solche benötigt werden.
Kann ich auch Laboruntersuchungen durchführen lassen, z. B. auf übertragene DNA Spuren oder mögliche K.O.-Tropfen?
DNA Untersuchungen sind in Deutschland im Privatauftrag nicht zulässig. Die Asservierung von Blut und Urin bei dem Verdacht K.O.-Mittel zugeführt bekommen zu haben, kann aktuell nur dann erfolgen, wenn Sie bei dem Vorfall auch körperliche oder sexuelle Gewalt erlitten haben. Eine Untersuchung der Proben erfolgt erst im Falle einer Anzeige.
Kann ich auch Laboruntersuchungen durchführen lassen, z. B. auf übertragene DNA Spuren oder mögliche K.O.-Tropfen?
DNA Untersuchungen sind in Deutschland im Privatauftrag nicht zulässig. Die Asservierung von Blut und Urin bei dem Verdacht K.O.-Mittel zugeführt bekommen zu haben, kann aktuell nur dann erfolgen, wenn Sie bei dem Vorfall auch körperliche oder sexuelle Gewalt erlitten haben. Eine Untersuchung der Proben erfolgt erst im Falle einer Anzeige.
Bekomme ich einen Arztbericht/Befundbericht?
Nach jeder Untersuchung wird eine Dokumentation erstellt, die jederzeit abgerufen werden kann. Auf Wunsch erstellen wir einen Befundbericht, welcher eine Beschreibung der Verletzungen umfasst. Eine rechtsmedizinische Bewertung erfordert die Erstellung eines Gutachtens, welches mit einem höheren Aufwand verbunden und dadurch kostenpflichtig ist. In strafrechtlich relevanten Fällen empfehlen wir, dass ein Gutachten beauftragt wird. Dies sollte durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft, Ihren Anwalt oder ein Jugendamt geschehen. Gutachten im privaten Auftrag werden in der Regel nicht angenommen.
Ich bin Mitarbeiterin/Mitarbeiter einer Schule, eines Kindergartens, eines Jugendamtes etc. und habe den Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch eines der durch mich betreuten Kinder. Kann ich die Gewaltambulanz in Anspruch nehmen?
Kontaktieren Sie uns über die oben genannte Rufnummer und lassen Sie sich zu den Möglichkeiten beraten. Wir sind spezialisiert auf die Untersuchung von Kindern nach Misshandlung und Missbrauch und können Ihnen die bestehenden Möglichkeiten aufzeigen.
Ich bin Arzt/Ärztin und habe einen Patienten/eine Patientin, der/die Gewalt erlitten hat oder bei dem/der ich das vermute. Was kann ich tun?
Kontaktieren Sie uns über die oben genannte Rufnummer und lassen Sie sich zu den Möglichkeiten beraten. Es müssen keine Daten der Patientin/des Patienten genannt werden. Wir können in eine Untersuchung in Ausnahmefällen auch konsiliarisch gemeinsam mit Ihnen in Ihrer Praxis durchführen. Im Allgemeinen bitten wir aber um die Vorstellung der Patientin/des Patienten in unserer Gewaltambulanz. Bitte beachten Sie, dass rechtsmedizinische Untersuchungen in der Regel zeitkritisch sind und deshalb eine Meldung möglichst ohne Verzug erfolgen sollte, insbesondere in akuten Fällen.
Darf jemand bei der Untersuchung anwesend sein?
Darüber können Sie gerne selbst entscheiden. Wir besprechen im Einzelfall mit Ihnen, ob z. B. eine Vertrauensperson die Untersuchung begleiten soll oder nicht. Eltern können in der Regel ebenfalls anwesend bleiben. Häufig erfolgen die Untersuchungen, wenn sie in einer Klinik oder Arztpraxis durchgeführt werden, gemeinsam mit den klinischen Ärztinnen bzw. Ärzten.
Darf jemand bei der Untersuchung anwesend sein?
Darüber können Sie gerne selbst entscheiden. Wir besprechen im Einzelfall mit Ihnen, ob z. B. eine Vertrauensperson die Untersuchung begleiten soll oder nicht. Eltern können in der Regel ebenfalls anwesend bleiben. Häufig erfolgen die Untersuchungen, wenn sie in einer Klinik oder Arztpraxis durchgeführt werden, gemeinsam mit den klinischen Ärztinnen bzw. Ärzten.