Betriebsärztlicher Dienst

Erste Hilfe, Unfälle & D-Arzt

Arbeits-/Wegeunfall & D-Arzt

Jeder Arbeitsunfall und jede Verletzung sollten immer im Verbandbuch dokumentiert werden. Die Vorstellung nach Arbeitsunfällen (auch Wegeunfällen) bei einem D-Arzt/Durchgangsarzt ist immer erforderlich, wenn:

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit (> 3 Tage) führt,
  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert,
  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind,
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

Arbeitsunfälle werden in der Allgemeinen und Notfallambulanz der Chirurgischen Klinik rund um die Uhr erstversorgt. Die Weiterbetreuung nach Arbeitsunfällen erfolgt in der Chirurgischen Ambulanz als ausgewiesene D-Arzt-Ambulanz innerhalb des Traumazentrums Kurpfalz unter Berücksichtigung der versicherungsrechtlichen Besonderheiten im Auftrag der Unfallversicherer. Unabhängig von der Verletzungsschwere können alle Arbeitsunfälle behandelt werden.

Betriebliche Ersthelfer und Erste-Hilfe-Kurse / Anmeldeformular

Nach der Unfallverhütungsvorschrift § 24 ff. „Erste Hilfe" sollten

  • in Büro- bzw. Verwaltungsbereichen 5 % der Beschäftigten,
  • in sonstigen Bereichen 10% der Beschäftigten,
  • in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe und
  • in Hochschulen 10 % der Beschäftigten

als Ersthelfer ausgebildet sein. Zur Ausbildung als Ersthelfer ist immer eine Schulung (mit je 9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.

  • Neueinsteiger werden in einem Erste-Hilfe-Grundkurs fortgebildet
  • nach spätestens 2 Jahren muss immer ein erneuter Erste-Hilfe-Wiederholungskurs erfolgen
  • Bitte beachten: Neueinsteiger müssen längerfristig beschäftigt sein

Für Mitarbeiter medizinischer Heilberufe sowie Studierende und Auszubildende werden die Kosten vom Unfallversicherungsträger nicht übernommen. Bereits ernannte Ersthelfer oder künftige Ersthelfer können sich auf beiliegendem Anmeldeformular per Fax anmelden (bitte sorgfältig ausfüllen). Sofern sich mindestens 12 teilnahmeberechtigte Personen (höchstens 20 Personen) zusammenfinden und ein Raum ihrerseits bereitgestellt werden kann, können die Kurse bei Ihnen im Institut bzw. in der Abteilung durchgeführt werden.

Die Teilnahme an den Kursen ist nur über den Betriebsärztlichen Dienst möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Funktionsdiagnostik.

Informationen zu betrieblichen Ersthelfern | DGUV 

Erste Hilfe | BGW

Erste Hilfe

Erste-Hilfe-Anleitung

Schriftliche Anleitung | DGUV

Bezugsquellen für Erste-Hilfe-Materialen am UKHD

Die Bestellung erfolgt über BISI. Im Suchfeld "Erste Hilfe" eingeben und die gewünschten Materialien werden angezeigt. 

Ansprechpartner

Für Bereiche des Universitätsklinikums Heidelberg
Herr Joachim Boschert
Tel.: 06221 56-7406
Fax: 06221 56-7065
E-Mail

Für Bereiche der Universität Heidelberg
Herr Geza Rastädter
Tel.: 06221 54-12317
Fax: 06221 54-12931