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Qualitätsmanagement

Die Qualitätspolitik des Neugeborenenscreening (NGS) Heidelberg orientiert sich an den Kriterien ausreichenden, notwendigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen medizinischen und wissenschaftlichen Handelns.

Die Durchführung des Neugeborenenscreenings erfordert in all ihren Schritten höchste Genauigkeit und Zuverlässigkeit der angewendeten Verfahren und der Mitarbeiter, die diese Schritte durchführen. Dazu wurde ein prozess- und systemorientierter Managementansatz entwickelt, der allen genannten Anforderungen gerecht wird. Das NGS Heidelberg ist orientiert an den Bedürfnissen der Patienten und der Probeneinsender nach zeitnaher und korrekter Bereitstellung der Analysenergebnisse und ihrer richtigen, kompetenten Interpretation. Weiterhin sichert es in enger Kooperation mit allen beteiligten Parteien (z.B. auch unter Einschluss weiterbehandelnder Kliniken) die angemessene medizinische Versorgung (sowohl diagnostisch als auch therapeutisch) von Kindern mit auffälligem Ergebnis durch Vermittlung an kompetente Behandlungszentren. Durch die Steuerung und Kontrolle aller Strukturen und Prozesse wird für die genannten Leistungen gleichbleibende Qualität gesichert und - wo dies möglich ist - kontinuierlich verbessert.

Die Grundsätze der Qualitätspolitik werden in den einzelnen Bereichen des NGS Heidelberg in konkreten und überprüfbaren Qualitätszielen abgebildet. Dazu werden Qualitätsindikatoren und Methoden der statistischen Prozess- und Ergebniskontrolle angewendet. Soweit dies möglich und sinnvoll ist, sind Entscheidungen auf der Basis dieser Daten zu treffen. Im technischen Bereich ist das NGS Heidelberg zusätzlich den Prinzipien der Good Laboratory Practice (GLP)-Richtlinien verpflichtet und an den Anforderungen seines eigenen Qualitätsmanagementsystems orientiert und wendet diese auf alle durchgeführten Maßnahmen an. Das Management des NGS Heidelberg verpflichtet sich dabei, die Anforderungen der DIN EN ISO 15189 strikt einzuhalten.

Akkreditierungsurkunde

Akkreditierungsurkunde

Anlage zur Akkreditierungskurkunde (Stand 12.2023)

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