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Obduktionen

Obduktionsinformationen (PDF) 

Obduktionsantrag (PDF)

Information und Einverständniserklärung zur klinischen Obduktion (PDF)


Am Institut für Pathologie werden Obduktionen an Verstorbenen allen Alters durchgeführt. Vorwiegend handelt es sich um sogenannte klinische Obduktionen, bei denen die Aufklärung des Krankheitprozesses und der Todesursache im Vordergrund stehen. Voraussetzung für die Durchführung ist das dokumentierte Einverständnis der Angehörigen.
 

Auch neuere Untersuchungen belegen, dass auch zu Zeiten moderner multimodaler Diagnostik in bis zu 50% aller Fälle erst durch die Obduktion wesentliche Gesichtspunkte aufgedeckt werden. Seltener finden Obduktionen aus anderen Gründen statt: Bei Verdacht auf eine meldepflichtig ansteckende Erkrankung kann die Obduktion nach dem Seuchengesetz durchgeführt werden. Hierfür ist ein Einverständnis nicht erforderlich. Versicherungssektionen werden zur Klärung von Gutachtens- (z. B.: Unfallversicherung) und Versorgungstatbeständen (z. B.: Berufsgenossenschaft) durchgeführt. Meist werden hier eventuelle Leistungen von der Durchführung und dem Ergebnis einer Sektion abhängig gemacht. Die sog. Privatsektionen werden, meist auf Wunsch der Angehörigen, bei zu Hause Verstorbenen durchgeführt.
 

Sektionen, die der Aufklärung einer Straftat dienen, werden in aller Regel auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft vom Institut für Rechtsmedizin durchgeführt. Zusätzlich zu oben Aufgeführtem besitzen Obduktionen eine wesentliche Rolle in der klinischen Qualitätskontrolle (s. dort) sowie der studentischen Ausbildung und ärztlichen Weiterbildung. Auch wissenschaftliche Erkenntnisse lassen sich heute noch aus Obduktionsergebnissen gewinnen. Der Bestattungs- und ggf. Aufbahrungsvorgang wird durch die Obduktion nicht beeinträchtigt.
 

 

Bei Fragen wenden sie sich bitte an den zuständigen Prosektor.