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Forensische Toxikologie "mit Haut und Haaren"

Detektionsfenster für mittel- und längerfristigen Drogengebrauch

Haare und Haut als Exkretionsorgane stellen für zahlreiche rechtsmedizinische Fragenstellungen ein unverzichtbares Untersuchungsmaterial dar, um Betäubungsmittelmissbrauch oder die Glaubwürdigkeit von Angaben über einen Drogenkonsum zu prüfen.

So kann eine Haaranalyse als Entscheidungskriterium im Verwaltungsverfahren zur Beurteilung der Fahreignung oder Überprüfung der Berufsfähigkeit und im Strafprozess zur Aufdeckung einer Fremdbeibringung oder der Frage der Schuldfähigkeit infolge Drogenabhängigkeit bei Dealern oder sogar verdeckten Ermittlern mit herangezogen werden. Auch eine Anordnung als Bewährungsauflage ist möglich. Bei Drogentodesfällen können Zusammenhänge von nicht angepasster Dosierung nach Abstinenz oder Verlust der Toleranz nach einem Strafvollzug oder Therapieabbruchbelegt werden.

Wesentlicher Vorteil des Untersuchungsgutes Haar ist die Rekonstruktion der Fremdstoffaufnahme über einen Zeitraum, der weit über die Detektionszeiten für Blut und Urin hinausreicht. Die Probennahme ist nicht invasiv und, falls erforderlich, wiederholbar, die Lagerung kann bei Raumtemperatur erfolgen. Fast immer können im Haar die Muttersubstanzen selbst, z.B. Cocain, Heroin oder 6-Acetylmorphin, und nicht, wie häufig in gängigen Körperflüssigkeiten, nur Stoffwechselprodukte nachgewiesen werden. Durch moderne GC/MS-Systeme ist, etwa 18 Jahre nach den ersten Untersuchungen unter Verwendung immunologischer Methoden, der sichere Nachweis der Drogen im Haar bis auf 10-9 bis 10-12 Gramm möglich.