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Ferienbetreuung

Das Universitätsklinikum Heidelberg unterstützt seine Mitarbeiter/-innen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dazu gehört u.a. eine betrieblich geförderte Ferienbetreuung, um die zwölf Wochen Schulferien im Jahr besser überbrücken zu können.

Was ist das FerienTicket und für wen gilt es?

Das Universitätsklinikum Heidelberg unterstützt seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dazu gehört u.a. eine betrieblich geförderte Ferienbetreuung, um die zwölf Wochen Schulferien im Jahr besser überbrücken zu können. Das sogenannte FerienTicket kann allen Beschäftigten - unabhängig von ihrem Wohnort - zur Verfügung gestellt werden. Es ist im Grunde ein Gutschein für die Bezuschussung von Ferienbetreuung. Der Arbeitgeber versieht das FerienTicket mit einem Zuschussbetrag in Höhe von brutto € 85 pro Schulkind im Alter von 5-13 Jahren für eine Ferienmaßnahme im Jahr. Für Alleinerziehende gelten Sonderregelungen. Beurlaubte (Erholungsurlaub, Sonderurlaub und Elternzeit ohne Bezüge) haben während dieser Zeit keinen Anspruch auf eine bezuschusste Ferienmaßnahme.

Wie funktioniert die Bezuschussung mit dem FerienTicket?

Sie drucken sich ein FerienTicket aus und tragen Ihren Namen und den Ihres Kindes ein. Sie buchen ein Ferienbetreuungsprogramm Ihrer Wahl und lassen die Teilnahme Ihres Kindes/Ihrer Kinder vom Anbieter mit Stempel und Unterschrift bestätigen. Das FerienTicket mit den ausgefüllten Angaben legen Sie dann der Beauftragten für Chancengleichheit vor. Diese genehmigt es mit Unterschrift und Stempel. Nach etwa zwei Monaten erhalten Sie vom Arbeitgeber den Zuschussbetrag zusammen mit der Gehaltsüberweisung erstattet.

Welche Ferienmaßnahmen kommen in Frage?

Unter Ferienangebote der Stadt Heidelberg finden Sie die Ferienmaßnahmen, bei denen Sie Ihr Kind/Ihre Kinder anmelden können.  Um seinen Beschäftigten noch bessere Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu geben, hat das Universitätsklinikum das FerienTicket auch auf Betreuungsangebote außerhalb der Stadt Heidelberg wie z.B. im Wohnort oder in einer Nachbargemeinde erweitert.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Beauftragte für Chancengleichheit wenden.