Weiterbildung
Weiterbildung zum Facharzt / zur Fachärztin für Klinische Pharmakologie
Die Abteilung Klinische Pharmakologie und Pharmakoepidemiologie ist eine offizielle Weiterbildungseinrichtung und verfügt über die volle Ermächtigung zu folgender Weiterbildung für Ärzte/Ärztinnen:
Weiterbildung zum Facharzt / zur Fachärztin für Klinische Pharmakologie gemäß Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Weiterbildung über 5 Jahre.
Weiterbildungsstellen werden in der Presse ausgeschrieben, jedoch sind informelle Anfragen an den Ärztlichen Direktor der Abteilung (Prof. Dr. Walter E. Haefeli) willkommen und sollten einen Lebenslauf der Bewerber enthalten.
Bewerbungen sind zu senden an:
Prof. Dr. med. Walter E. Haefeli
Ärztlicher Direktor
(Abteilung Klinische Pharmakologie und Pharmakoepidemiologie)
Sekretariat Prof. Dr. med. W. E. Haefeli
Weiterbildung zum Facharzt / zur Fachärztin für Innere Medizin
Die Abteilung Klinische Pharmakologie und Pharmakoepidemiologie ist eine offizielle Weiterbildungseinrichtung und verfügt über eine Weiterbildungsbefugnis zu folgender Weiterbildung für Ärzte/Ärztinnen:
Weiterbildung zum Facharzt / zur Fachärztin für Innere Medizin gemäß Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg.
(12 Monate gem. WBO von 2006 in der Fassung vom 01.05.2018)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Weiterbildungsermächtigten:
Prof. Dr. med. David Czock
Weiterbildungsbeauftragter
(Abteilung Klinische Pharmakologie und Pharmakoepidemiologie)
Weiterbildung zum Fachapotheker / zur Fachapothekerin für Arzneimittelinformation
Die Kooperationseinheit Klinische Pharmazie ist eine offizielle Weiterbildungseinrichtung und verfügt über die volle Ermächtigung zur folgenden Weiterbildung für Apotheker/Apothekerinnen:
Weiterbildung zum Fachapotheker / zur Fachapothekerin für Arzneimittelinformation gemäß Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (Weiterbildungsbefugnisse jeweils für die gesamten Weiterbildungen).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Weiterbildungsermächtigte: