Studiengebühren
Vorkurs Statistik:
Bewerber die entsprechend den Zulassungsvoraussetzungen den Vorkurs Statistik besuchen, müssen dafür eine eigene Gebühr entrichten. Die Gebühr entspricht dem ermäßigten Tarif Vorkurs Statistik.
Kosten und Fristen:
Für das gesamte Studium ist eine Gebühr von 12.000 € zzgl. der Semestergebühr der Uni Heidelberg (z.Z. 104 €/Sem.) zu bezahlen. Die Studiengebühr ist in vier Teilen zu je 3.000 € bis 2 Wochen vor Beginn des Semesters (Ausschlussfrist) auf das Konto des Instituts für Medizinische Biometrie zu entrichten, ein Überweisungsschein wird vor Beginn des Semesters zugestellt. Die Semestergebühr muss an die Universität Heidelberg überwiesen werden, der Überweisungsschein wird ebenfalls vor Beginn des Semesters zugestellt.
Langzeitstudiengebühren:
Studierende des berufsbegleitenden Masterstudiengangs müssen grundsätzlich keine Langzeitstudiengebühren entrichten.
Stornierung:
Bei Stornierung der Bewerbung ab 4 Wochen vor Studienbeginn (01. September) müssen Euro 500,- in Rechnung gestellt werden. Ab 1 Woche vor Studienbeginn muss der gesamte Semesterbetrag berechnet werden. Bei Studienabbruch nach erfolgter Einschreibung ab 4 Wochen vor Semesterbeginn müssen ebenfalls Euro 500,- in Rechnung gestellt werden. Ab 1 Woche vor Semesterbeginn muss der gesamte Semesterbetrag berechnet werden.
Bildungskredit:
Ein Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung außerhalb des oben beschriebenen Modus kann grundsätzlich nicht gewährt werden. Bei finanziellen Schwierigkeiten besteht die Möglichkeit, einen Bildungskredit in Anspruch zu nehmen (s. dazu www.bildungskredit.de).
Förderung über die Steuererklärung:
Wir weisen darauf hin, dass jede berufliche Weiterbildung grundsätzlich steuerlich absetzbar ist. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.
Urlaubssemester
Es können maximal zwei Urlaubssemester in Anspruch genommen werden. Für ein beantragtes Urlaubssemester (» Formular) sind die Semestergebühren der Universität Heidelberg zu entrichten, der Überweisungsschein wird vor Beginn des Semesters zugestellt. Während eines Urlaubssemesters ist der Besuch von Lehrveranstaltungen, das Schreiben von Klausuren und die Anfertigung der Master-arbeit nicht möglich!
Zusätzliche reguläre Semester
Es können maximal zwei zusätzliche Semester in Anspruch genommen werden. Für ein zusätzliches reguläres Semester sind die Studiengebühren der Universität Heidelberg zu entrichten. Für jeden besuchten Kurs wird eine zusätzliche Gebühr von 100,- € erhoben (beinhaltet das Ablegen der schriftlichen Leistungskontrolle). Ab einer Anzahl von 5 Kursen werden pauschal 500,- € berechnet. Werden während des zusätzlichen Semesters keine Kurse besucht sondern nur schriftliche Leistungskontrollen abgelegt, wird pro Leistungskontrolle eine Gebühr von 20,- € erhoben.
Beispielstudent
Unser Beispielstudent studiert die ersten beiden Semester regulär, muss dann aber aus beruflichen Gründen (Auslandsaufenthalt) ein Urlaubssemester einlegen. Er studiert dann noch zwei weitere Semester regulär. Danach muss er allerdings noch ein Semester für den Besuch von 3 vorher ausgelassenen Vorlesungen und das Schreiben von 5 Klausuren anhängen und fertigt dann im siebten Semester die Masterarbeit an.
Insgesamt muss er sich 7 Semester an der Universität Heidelberg einschreiben (jeweils z.Z. 93,60 €). Die ersten beiden Semester muss er die regulären Studiengebühren von 3.000 € entrichten. Im dritten Semester (Urlaubssemester, Achtung: Antrag rechtzeitig stellen!) fallen außer den Semestergebühren der Universität Heidelberg keine weiteren Gebühren an. Das vierte und fünfte Semester sind wieder reguläre Semester (jeweils 3.000 € plus Semestergebühr). Das sechste Semester ist ein zusätzliches Semester, für dieses Semester sind zunächst die Semestergebühren der Universität Heidelberg zu zahlen. Für die 3 Vorlesungen muss er jeweils 100 € bezahlen (Gebühr für die 3 Klausuren inbegriffen), für die 2 zusätzlichen Klausuren fallen jeweils 20 € an. Im siebten Semester erstellt er die Masterarbeit, für dieses Semester sind hier nur die Semestergebühren zu entrichten.