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Studienfahrplan - Schriftliche Prüfungsleistungen

Schriftliche Leistungskontrolle

Jede Lehrveranstaltung muss mit einer schriftlichen Leistungskontrolle erfolgreich abgeschlossen werden. Eine schriftliche Leistungskontrolle kann in einzelnen Kursen auch aus der Anfertigung einer benoteten Hausarbeit bestehen, in der Regel besteht die schriftliche Leistungskontrolle aber aus einer benoteten Klausur. Die Klausuren werden grundsätzlich zu Beginn der folgenden Lehrveranstaltung geschrieben. Damit ist ausreichend Zeit für die Nachbereitung des Stoffes und die Vorbereitung auf die Klausur gegeben.

Die Bearbeitungszeit für die Klausuren beträgt je nach Kurs zwischen 45 und 90 Minuten.

Wiederholung von Klausuren

Prüfungsleistungen, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung von Prüfungsleistungen ist für maximal 6 Prüfungen im Rahmen des gesamten Studienganges zulässig (detaillierte Informationen s. Prüfungsordnung). Bei Nichtbestehen einer Klausur besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, diese Klausur am Vorabend des folgenden Kurses noch einmal zu schreiben, ansonsten werden für nicht-bestandene Klausuren Sammeltermine am Ende des Semesters angeboten. Bestandene schriftliche Leistungskontrollen können nicht wiederholt werden.

 

Notengebung

Die Klausuren werden nach einem einheitliche Punkte- und Notensystem bewertet. Jede Klausur hat eine Gesamtpunktzahl von 60 Punkten. Für jede Klausur sind 50% der Punkte (30 Punkte) für das Bestehen erforderlich.

 

Notenskala:

Punkte
[0,30[
[30,33[
[33,36[
[36,39[
[39,42[
[42,45[
[45,48[
[48,51[
[51,54[
[54,57[
[57,60]
Note
5.0
4.0
3.7
3.3
3.0
2.7
2.3
2.0
1.7
1.3
1.0

 

Aus den einzelnen Lehrveranstaltungen werden Durchschnittsnoten pro Modul gebildet. Die Gesamtnote für den Masterstudiengang bildet sich aus dem Durchschnitt der Modulnoten plus der Note der Masterarbeit.

 

Masterarbeit

Die Masterarbeit hat einen Umfang von 6 Monaten. Sie kann begonnen werden, sobald alle erforderlichen schriftlichen Leistungskontrollen erfolgreich erbracht sind (Die Masterarbeit kann auf schriflichen Antrag hin auch früher begonnen werden ). Für die Betreuung und Begutachtung der Masterarbeit steht ein Betreuerpool zur Verfügung. Detaillierte Informationen zur Masterarbeit finden Sie in der Prüfungsordnung).