Organisation Pflege Pflege am UKHD Pflege in den… Pflegedienst Nationales… Palliative-Care-Team… SAPV - Spezialisierte…

SAPV Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Patienten, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass dadurch nach fachlicher Einschätzung des behandelnden Arztes die Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder Monate gesunken ist haben seit 2007 nach § 37b SGB V Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorung (SAPV). Eine Erkrankung ist nicht heilbar, wenn nach dem allgemein anerkannten Stand der Medizin Behandlungsmaßnahmen nicht zur Beseitigung dieser Erkrankung führen können. Sie ist fortschreitend, wenn ihrem Verlauf trotz medizinischer Maßnahmen nach dem allgemein anerkannten Stand der Medizin nicht nachhaltig entgegengewirkt werden kann.

Leistungsübernahme

Die Leistung wird bei gesetzlich Versicherten von allen Kassen nach Anspruchsprüfung übernommen und bleibt somit für die Betroffenen kostenfrei.

Die SAPV richtet sich an Palliativpatienten und deren soziales Umfeld, wenn die Intensität oder Komplexität der aus dem Krankheitsverlauf resultierenden Probleme den Einsatz eines spezialisierten Palliativteams (Palliative Care Team) notwendig macht - vorübergehend oder dauerhaft. Anhaltspunkt für eine besonders aufwändige Versorgung ist das Vorliegen eines komplexen Symptomgeschehens mit ausgeprägter Symptomatik, bei dem kurzfristig notwendige Anpassungen der Therapie durch kompetente Palliativfachkräfte erforderlich werden können.

 

Wann werden wir tätig?

Bei komplexen, belastenden Symptomen wie Schmerzen, Atemnot, innerer Unruhe, Übelkeit, Erbrechen und weiteren Problemen, die Ihre Lebensqualität erheblich einschränken können, werden wir tätig.