Organisation Pflege Pflege am UKHD INPULS® FAQ

Häufig gestellte Fragen

  • Eine Varbiabel mit 15-20% für die Nebentätigkeiten ist fest im System eingebunden
  • Wenn der Pflegeservice von extern (z.B. Klinik - Service GmbH) wird die Variable gekürzt
  • sind die Kräfte im Dienstplan der Station wird mit 20% verfahren 
  • Key-User = 1 Tag
  • Verfahren (Mitarbeiter) = 2,5 Stunden
  • Nach der Einarbeitungsphase, wie PPR zum Selbstläufer 

nach Rollen

Klinikinterne Regelung (z.B. in Heidelberg 4 Jahre) 

Nein, Gewichtung der Daten für die Kostenträgerrechnung erfolg in Access

Nein, es werden keine persönlichen Daten exportiert.

In absehbarer Zeit möchten wir Benchmarking als ein festes Instrument in INPULS(R) integrieren. Im Moment besteht eine Kooperation mit zwei Kliniken

Ja. Entscheidung obliegt der internen Entscheidung des Hauses.  Das Universitätsklinikum zählt zu den Kalkulationshäusern. Die Daten von INPULS(R) werden jährlich an das InEK weitergeleitet

Die erhobenen Daten werden in einem EDV-Programm aufgearbeitet und erlauben Einblicke in die prozentuale (gewichtete) Belegung der Station, die Verweildauer, Beatmungsstunden, aber auch Personaldarstellung für die Kostenträgerrechnung: Der Differenzierungsgrad orientiert sich an tatsächlich erbrachten Leistungen. Der Nachweis einer gestiegenen Inanspruchnahme pflegerischer Leistung ist möglich. Schließlich stellt es eine wertvolle Argumentationsholfe für "hausinterne Verteilungskämpfe" dar.

Die ersten "Einführungswochen" ca. 5-10 Minuten pro Patien, nach Einführung wird das System wie die PPR zum Selbstläufer. DIe Erfassung der Pflegekategorie ist dann Routine (1-2 Minuten)

Die ersten "Einführungswochen" ca. 15-20 Minuten für die gesamte Station; später ca. 10 Minuten pro Tag

Hier gilt das Gleiche wie für alle Erfassungssysteme. (Inpuls, Lep. PPR...). Eine falsche Eingruppierung kann zu niedrige oder zu hohe Minuten ergeben. Für das System würde eine falsche Berechnung die Konsequenz sein. Das dies aber in der Regel einzelne Patienten / Tage sind, wird dies keine erkennbare Auswirkung haben.

PPR, Bohfinger und eine interne Studie der FA Ludwigshafen

Die Zeitwerte werden in unregelmäßigen Abständen überprüft. Geplant für 2011/20012

Verteilung über ein Rollenkonzept

  • Welcher Betrachtungszeitraum gilt in INPULS®?

Der Betrachtungszeitraum ist der Erhebungstag (00:00 – 24:00 Uhr) bzw. die Verweildauer des*r Patienten*in auf Station am Erhebungstag.

  • Wie sind die Mindestgrenzen auszulegen?

Mindestgrenzen für Häufigkeiten, Zeitaufwände oder Mengen, welche für die einzelnen Merkmale gefordert werden, beziehen sich auf 24 Stunden. Bei kürzeren Betrachtungszeiträumen ≤ 12 Stunden können die Angaben (Häufigkeiten, Punkte etc.) halbiert werden.

  • Dürfen Maßnahmen durch Vertreter anderer Berufsgruppen (z.B. Ergotherapeut*in, Logotherapeut*in, Physiotherapeut*in, Stomatherapeut*in, Wundmanager*in, Pflegeexpert*in usw.) in INPULS® geltend gemacht werden?

Pflegerische Leistungen, die im INPULS-Katalog abgebildet sind, welche von anderen Berufsgruppen übernommen werden, können bei der Eingruppierung berücksichtigt werden, da diese Hilfe nicht vorausgesetzt werden kann.

  • Wie werden Leistungen, welche von Begleitpersonen/Angehörigen durchgeführt werden, bewertet?

Leistungen, die durch Angehörige erbracht werden, wie die Mithilfe oder die Übernahme der Körperpflege eines Patienten, können bei der Eingruppierung berücksichtigt werden, da diese Hilfe nicht vorausgesetzt werden kann.

Anmerkung: Nicht berücksichtigt werden Tätigkeiten von Begleitpersonen, die von einem anderen Kostenträger für die Pflege des Patienten abgestellt werden.

  • Wie werden Leistungen, welche für Begleitpersonen/Angehörigen durchgeführt werden, bewertet?

Leistungen für Begleitpersonen/Angehörigen werden nur dann berücksichtigt, wenn dies in den Kommentaren zu den jeweiligen Merkmalen ausdrücklich eingeschlossen wird, z.B. bei Sterbebegleitung oder bei Gesprächsbedarf.

Ausnahme: Die Mithilfe bei der Pflege gesunder Säuglinge, die nach der Geburt bei der erkrankten Mutter verbleiben. In diesem Fall können die Pflegetätigkeiten entsprechend den Eingruppierungsregeln für Säuglinge bei der Eingruppierung der Mutter mitberücksichtigt werden.

  • Können mehrere Merkmale aus einer Gruppe erhoben werden?

Nein, es ist nicht erlaubt, Merkmale aus der gleichen Merkmalgruppe (bspw. Atmung) miteinander zu kombinieren. Auch nicht dann, wenn sie unterschiedlichen Pflegekategorien angehören.

  • Wie werden Leistungen am Aufnahme- und Entlassungstag bzw. Verlegung gezählt?

Der Betrachtungszeitraum ist die Zeit zwischen Aufnahme und 24:00 Uhr oder von 00:00 Uhr bis zum Verlegungszeitpunkt.

  • Welche Leistungen zählen bei Wiederaufnahme von Patienten*innen auf die Station nach der OP?

Ist der*die Patient*in vor der OP auf die Station aufgenommen, wird die Eingruppierung am OP-Tag in einer Pflegekategorie nach dem pflegerischen Bedarf bzw. dokumentierten Leistungen vor und nach der OP berücksichtigt. Die Zeit im OP wird bei der Berücksichtigung der 50%-Regelung abgezogen. Betrachtungszeitraum siehe oben.

 

  • Können mehrere Anhebungsmerkmale kombiniert werden?

Ja, eine Kombination verschiedener Anhebungsmerkmale ist möglich, jedoch kann ein Anhebungsmerkmal nur einmal in 24h gewertet werden.

  • Wie ist die Dokumentation der lebensbedrohlichen Akutphase (LBA) auszulegen?

Für die Höhergruppierung sind ein erhöhter Pflegezeitaufwand bzw. eine erhöhte Personalbindung von mehr als 60 Minuten vorausgesetzt. Hierzu zählt auch die Nachbereitung, z.B. Reanimation über 25 Minuten mit 2 Pflegekräften plus Nachbereitung.

Beispiele: Kardiopulmonale Reanimation, Lebensbedrohliche Einschränkungen der Atmung (versehentliche Extubation, Verlegung der Trachealkanüle, Schwellung der Atemwege), hämorrhagischer Schock bei (Nach-)Blutungen.

  • Kann ich die Diagnose Adipositas im Rahmen des Anhebungsmerkmales „Adipositas permagma: BMI ≥40“ geltend machen?

Ja, wenn es sich um die Diagnose Adipositas Grad III (Body-Mass-Index [BMI] von 40 und mehr) handelt.  

Die Verwendung des Anhebungsmerkmals schließt nur die Verwendung der Einzelmerkmale „Adipositas Grad (…)“ aus der Merkmalgruppe „Körperpflege“ aus!

  • Welche Dokumentation ist für die Abbildung der (Umkehr-)Isolierung notwendig?

Der Grund für die (Umkehr-)Isolierung muss erkennbar sein. Der Nachweis der (Umkehr-)Isolierung kann auf unterschiedliche Weise plausibilisiert werden, wie z.B. eine ärztliche Anordnung oder Laborbefunde, welche eine Infektionsgefahr/Immunsuppression bestätigen.

  • Wird eine Isolierung, bei einem nicht durch Laboruntersuchungen bestätigten Verdacht auf Keimbesiedelung und durchgeführter Isolationsmaßnahmen anerkannt?

Ja, ist der Verdacht in der Dokumentation beschrieben, z.B. die „Wiederaufnahme eines ehemaligen MRSA-Patienten“ oder „unklare Durchfälle“ usw., sind die Tage so lange für die INPULS-Einstufung anzuerkennen bis negative Laborbefunde/ Hygieneprotokoll den Verdacht widerlegen.

 

  • Dürfen Spülungen von Drainagen gezählt werden, wenn diese intermittierend in 24h durchgeführt werden?

Ja, diese dürfen als Merkmal erfasst werden, wenn diese von der Pflegekraft durchgeführt werden.

  • Wie ist die Nachblutungskontrolle nachzuweisen?

Gemeint ist hier die Nachblutungskontrolle (Inspektion der Blutungsquelle durch Verbandskontrolle, Drainagen, Pupillenkontrolle usw.) postoperativ oder postinterventionell und schließt die Kontrolle der Vitalzeichen (Blutdruck und Puls), der Hautfarbe und ggf. der Durchblutung (Pulse, Motorik, Sensorik) ein. Es muss zumindest eine OP oder eine Intervention (Angiographie, Lumbalpunktion) stattgefunden haben und gilt nur am OP-Tag. Die Erfassung soll mind. alle 60 Minuten über 6 Stunden stattfinden.

Ausnahme: liegt eine Gerinnungsstörung vor, kann man die Nachblutungskontrolle über einen längeren Zeitraum in INPULS® gelten lassen. Die Ausnahme ist begründet und der Dokumentation zu entnehmen.

  • „Nicht vollständig orientiert“, wie ist das Merkmal nachzuweisen?

Die Desorientierung soll in der Dokumentation nachvollziehbar sein, wie z.B. Pat. macht falsche Angabe zur Person (Name, Beruf, Familienstand) oder Zeit (Monat, Jahr, Tageszeit) oder Ort (Stadt oder Institution) oder Situation (Krankheit, Kranksein). Scoringsysteme können hierbei hilfreich sein.

  • Wann kann ich das Merkmal „Schmerz“ gelten lassen?

Die Schmerzerfassung muss mit Hilfe eines Scores regelmäßig erfasst werden. Grundsätzlich vor und nach Schmerzbehandlung und ggf. vor Mobilisation etc. Hier ist es selbstverständlich nicht notwendig, dass der Patient 12 Stunden Schmerzen hat, sondern, dass über den Tag verteilt wiederkehrend Schmerzereignisse auftreten, die Pflegeinterventionen notwendig machen.

  • Wie muss im Rahmen der Mobilisation-/Lagerungsbereich das „mittlere“ Dekubitusrisiko nachgewiesen werden?

Im Expertenstandard wird nicht empfohlen, ein standardisiertes Assessment wie Braden- oder Norton-Skala zu verwenden. Grundsätzlich ist das möglich, wenn eine klinische Einschätzung durch die Pflegefachperson dokumentiert ist. Die Einschätzung ist nachvollziehbar zu begründen. Es sind Interventionen zu Dekubitusprophylaxe auf Grundlage des Interventionskataloges zu planen und durchzuführen.

  • Wie ist das Merkmal Hilfestellung beim Essen und Trinken (50%) auszulegen?

Ggf. mundgerechte Zubereitung der Nahrung, Bereitstellung von Hilfsmitteln, geeignete Positionierung, Aktivierung und Überwachung bei Kostaufbau.             50% heißt mindestens zwei Hauptmahlzeiten.

  • Was ist bei der Erfassung der Bilanzierung zu beachten, um die Einstufungskriterien zu erfüllen?

Es müssen drei Kriterien erfüllt werden: Stundenbilanzierung bzw. mindestens alle sechs Stunden (1). Zusätzlich sollte eine Arztanordnung (2) vorliegen, die das Bilanzziel und/oder die Ausscheidung pro Bilanzintervall definiert, sowie eine Bedarfsmedikation (3) [in Abhängigkeit von Bilanzziel und/oder Ausscheidung im Bilanzintervall] angesetzt sein: z.B. Diurese pro Stunde < 70 ml/ h →x mg Diuretika y i.v.

Anmerkung: Stationsablaufspezifische, stündliche Bilanzierung ist hier nicht gemeint. Eine reine Volumentherapie ohne ärztliche Anordnung zu einem Bilanzziel oder Ausscheidung im Bilanzintervall ist bei der Eingruppierung nicht zu berücksichtigen.

  • Was ist genau unter „volle Übernahme der Ganzkörperwaschung“ zu verstehen und wann ist diese erbracht?

Ganzkörperwaschungen können in „voller Übernahme“ oder unter „Anleitung/Aktivierung“ durchgeführt werden. Volle Übernahme der Ganzkörperwaschung bedeutet, dass die Körperwaschung entweder durch eine Pflegeperson für den Patienten übernommen wird, oder der Patient aktiv angeleitet wird, die Körperregionen selbst zu waschen. Die Anleitung kann verbal oder geführt vorgenommenen werden. Volle Übernahme bedeutet, dass die Pflegeperson während der Ganzkörperwaschung ständig beim Patienten anwesend ist.

Die volle Übernahme Körperpflege schließt zusätzlich 2x täglich die Durchführung der Mundpflege mit ein. Verweigert der Patient diese, zählt der Versuch.

  • Kann eine Kommunikationsleistung, die telefonisch z. B. mit Angehörigen erfolgt, auch geltend gemacht werden?

Ja, wenn es sich dabei um ein problemlösungsorientiertes Gespräch/Krisenintervention mit den Angehörigen handelt. Wie bei allen Kommunikationsleistungen ist sowohl die Dauer als auch die Gründe oder Ziele des Gespräches zu dokumentieren.

  • Merkmal "(stark) erhöhter Gesprächsbedarf": „Nicht dazu gehört die übliche Information im Zuge einer Pflegehandlung“, wie ist diese Forderung auszulegen?

Es handelt sich hierbei ausschließlich um Gespräche/Anleitungssituationen/Maßnahmen zur Krisenbewältigung mit einer pflegetherapeutischen Zielsetzung, die unabhängig von einer anderen Pflegetätigkeit erfolgt. Darüber hinaus sind Anforderungen an die Gesprächsdauer sowie Gesprächsgrund bzw. -ziel gestellt. Allgemeine, anregende Gespräche z. B. über Wetter, Essen und allgemeines Befinden sind hier nicht gemeint.

  • Welche Tätigkeiten fallen unter das Merkmal "Assistenz bei pflegerischen Maßnahmen/Interventionen"?

Hierzu zählt nur die aufgrund der Patientensituation zwingend notwendige Unterstützung bei denjenigen Maßnahmen/Interventionen, die in der Regel keiner Unterstützung bedürfen (z.B.: Legen einer Magensonde wegen Abwehrhaltung, Verbandswechsel einer Thoraxdrainage wegen Unruhe, Legen eines Blasenkatheters bei einer adipösen Patientin, etc.). Kollegiale Hilfe bei jeglichen Transfers/Positionierungen ist in den jeweiligen Merkmalen berücksichtigt.

  • Wie sind die Zeitaufwände bei einem Patiententransport auszulegen?

Zeitaufwände für Patiententransporte werden in INPULS® gesondert erfasst. Hierzu zählen sowohl die Patientenbegleitung als auch die Vor- und Nachbereitung des Transportes durch das Pflegepersonal. Die Zeitaufwände können auch einzeln erfasst werden (z.B. Transportvorbereitung bei Verlegung/Entlassung eines*r Patienten*in). Wird der Transport ganz oder teilweise durch zwei oder mehr Pflegekräfte (bzw. Pflegekraft und Hilfskräfte der Pflege) begleitet, dürfen diese Zeiten nach Anzahl der beteiligten Pflegepersonen summiert werden. Wird der Transport nicht durch die Pflegekraft begleitet (bspw. Arzt + Transportdienst) zählt nur die Zeit der Vor- und Nachbereitung.