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Praktische Ausbildung

Systemische Therapie

Insgesamt sind nach Ausbildungsverordnung mindestens 1.800 Stunden Praktische Tätigkeit unter Supervision zu absolvieren, wovon 1.200 Stunden Praktische Tätigkeit in mindestens einem Jahr an einer anerkannten psychiatrischen klinischen Einrichtung und mindestens 600 Stunden Praktische Tätigkeit in mindestens einem halben Jahr an einer anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung abzuleisten sind.

Das HIP kooperiert mit über 40 Kliniken, die insgesamt über 70 Plätze anbieten können. Die Praktische Tätigkeit ist weitgehend vor der Zwischenprüfung abzuleisten.

Die zu erbringenden mindestens 600 Stunden an ambulanten Patient*innenbehandlungen unter Supervision können nach erfolgreicher Zwischenprüfung in der Institutsambulanz des HIP oder einer anderen geeigneten ambulanten Einrichtung durchgeführt werden. Patient*innenbehandlungen an der HIP-Ambulanz werden nach Ende der Ausverhandlungen von den gesetzlichen Kassen honoriert und anteilig den Ausbildungsteilnehmer*innen vergütet. Während der Patient*innenbehandlungen sind 150 Stunden Supervision nachzuweisen, das heißt, dass durchschnittlich jede vierte Behandlungsstunde supervidiert wird.

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