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Bewerbung

Tiefenpsychologischer Ausbildungsgang

Nächster Ausbildungsbeginn

Bewerbungsverfahren

Sie können sich gerne jederzeit bei uns bewerben. Im Ausnahmefall kann die Bewerbung auch vor dem formalen Studienende erfolgen (d.h. eine Bewerbung ist auch schon während des laufenden Masterstudiums möglich). Wenn Sie Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, sollte jedoch der ungefähre Zeitpunkt Ihres Studienabschlusses absehbar sein. Interessierten empfehlen wir vorab den Besuch einer unserer regelmäßigen Online-Informationsveranstaltungen (Termine finden Sie hier auf der Website oder können diese gerne über unser Sekretariat erfragen).

Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie von uns eine Bestätigung über den Erhalt Ihrer Unterlagen und bei positiver Resonanz im weiteren Verlauf einen Termin für das erste von zwei Zulassungsgesprächen mit Mitgliedern des HIP Leitungsteams. Das erste Zulassungsgespräch dient sowohl für Sie als auch für uns als ein Kennenlernen. Es besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen, das Institut zu besichtigen und so einen ersten Eindruck zu gewinnen. Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie in der Regel Feedback, ob eine Ausbildung in unserem Institut von unserer Seite aus möglich ist und wir Sie gerne zu einem zweiten, vertiefenden Zulassungsgespräch einladen möchten.

Bitte beachten Sie an dieser Stelle, dass für das erste Zulassungsgespräch eine Gebühr in Höhe von 115€ erhoben wird, welche Ihnen nach dem Gespräch in Rechnung gestellt wird. Bei erfolgreicher Aufnahme und dem Zustandekommen eines Vertrages entfällt dafür hingegen eine spätere Aufnahmegebühr am Institut. Sollten Sie sich vor dem ersten Zulassungsgespräch dazu entscheiden, die Ausbildung nicht in unserem Institut zu absolvieren, entstehen für Sie keine Kosten.

Falls Sie bei andernorts schon begonnener Ausbildung aus persönlichen Gründen einen Institutswechsel erwägen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Ausbildungsleitung auf. Im Einzelfall ist eine Einstufung in laufende Jahrgänge möglich.

Das HIP ist eine vom Regierungspräsidium Stuttgart staatlich anerkannte Ausbildungsstätte. Am HIP kann die postgraduale Ausbildung zum*zur Psychologischen Psychotherapeut*in (PP) als Teilzeitausbildung, die mindestens fünf Jahre dauert, absolviert werden.

Einzureichende Bewerbungsunterlagen

Wenn Sie sich für die Ausbildung am HIP bewerben möchten, senden Sie uns bitte nachfolgende Unterlagen an HIP.Ausbildung(at)med.uni-heidelberg.de 

  • Anschreiben mit persönlicher Motivation
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Geburtsdatum, Adresse, E-Mail, Handynummer und Foto
  • Bachelor- und Masterurkunde bzw. Vordiplom- und Diplomurkunde sowie Abschlusszeugnis des Studienganges Psychologie mit nachgewiesenem Schwerpunkt und Abschlussprüfung in Klinischer Psychologie
  • Legen Sie Ihrer Bewerbung bitte ein aktuelles Transcript of Records bei
  • Zeugnisse bisheriger beruflicher Tätigkeiten oder Praktikumsbescheinigungen
  • Fort- und Weiterbildungsnachweise
  • Eine begleitende wissenschaftliche Weiterqualifikation (Promotion) wird besonders berücksichtigt. Am HIP lassen sich Approbation und Promotion gut miteinander vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass die Ausbildung nur begonnen werden kann, wenn die Ausbildungsvoraussetzungen nachgewiesen sind. Dazu ist die Vorlage des Masterzeugnisses im Original oder die Zusendung einer beglaubigten Kopie des Masterzeugnisses per Post zwingend erforderlich. Dies gilt insbesondere auch für den Beginn einer vorgezogenen Praktischen Tätigkeit nach § 2 PsychTh-APrV (das Ende des Studiums – nachgewiesen durch das entsprechende Masterzeugnis – muss in jedem Fall zeitlich vor dem Beginn der Praktischen Tätigkeit liegen).

Notwendig für eine Aufnahme im Klinik als PPIA und als Ausbildungsteilnehmer*in ist der vollständige Impfnachweis, den Sie bitte mit dem Formular zur Einstellungsuntersuchung erbringen und dann dem Betriebsärztlichen Dienst zu kommen lassen. 

Nähere Informationen zu den Abschlüssen und Zugangsvoraussetzungen, die zur PP-Ausbildung berechtigen, finden Sie auf der Homepage des Landesprüfungsamtes für Medizin und Pharmazie in Stuttgart (Approbationswesen), welches für das HIP zuständig ist und über Anträge auf Zulassung zur staatlichen Prüfung (Approbation) entscheidet. Über die Aufnahme in die Ausbildung entscheidet die Ausbildungsleitung des HIP. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme und eine Begründungspflicht bestehen nicht.

Gerne beantworten wir Ihre weiteren Fragen per Email HIP.Ausbildung@med.uni-heidelberg.de oder auch telefonisch.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Neue Weiterbildungsordnung

Am 01.09.2020 ist ein neues PsychThG in Kraft getreten, das den Zugang zum Beruf des*der Psychotherapeut*in gänzlich neu regelt. Voraussetzung ist nunmehr das Absolvieren eines einschlägigen Studiums (Bachelor und Master), dass die Vorgaben der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) erfüllt. Nach Abschluss dieses Studiums und dem Bestehen der psychotherapeutischen Prüfung (Staatsexamen) kann die Approbation beantragt werden. Nach deren Erteilung schließt sich eine fünfjährige Weiterbildung in einem anerkannten Behandlungsverfahren an, deren erfolgreicher Abschluss die Voraussetzung für den Eintrag in das Arztregister ist (eine Voraussetzung z.B. für die „Kassenzulassung“). Die entsprechende Weiterbildungsordnung ist derzeit allerdings noch nicht verabschiedet (Stand Oktober 2021).

Die Übergangsbestimmungen des neuen PsychThG regeln, dass die Ausbildung nach dem (alten) PsychThG in der bis zum 31.08.2020 gültigen Fassung noch durchgeführt werden kann, sofern das Studium, das die Zulassungsvoraussetzungen für das Staatsexamen nach altem Recht erfüllt, vor dem 01.09.2020 begonnen oder abgeschlossen wurde. Wird die Ausbildung PP nach altem Recht bis zum 01.09.2032 erfolgreich abgeschlossen, kann die Approbation noch nach altem Recht erfolgen.

Die staatliche Anerkennung unseres Ausbildungsinstituts gilt nach neuem Recht (§28) weiterhin, solange wir die Ausbildung für PP durchführen. Die obenstehenden Ausführungen beziehen sich auf die Ausbildung nach altem Recht.

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