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Praktikum "Informationssysteme des Gesundheitswesens": WS 07/08

Einfluss einer rechnerunterstützten Verordnungsplattform auf die Arztbriefschreibung im Universitätsklinikum Heidelberg (AiD)

Gegenstand und Bedeutung

Aufgrund der recht starken Spezialisierung im Gesundheitswesen und der Organisation unseres Gesundheitswesens, sind an der Behandlung eines medizinischen Problems häufig unterschiedliche Ärzte in unterschiedlichen Einrichtungen beteiligt. Konzepte der so genannten - auch gesetzlich verankerten - integrierten Versorgung berücksichtigen vor allem auch eine stärkere Integration von ambulanter und stationärer Versorgung. Betrachtet man zum Beispiel die Medikation als einen wesentlichen Bestandteil der ärztlichen Behandlung, so kann man in Bezug auf eine integrierte Versorgung aus Sicht der Klinik folgende Medikationen unterscheiden:
 

  • Aufnahme-Medikation:
    Bezeichnet die medikamentöse Behandlung, die ein Patient vor einem stationären Aufenthalt (zum Beispiel von seinem niedergelassenen Arzt) verordnet bekommen hat.
     
  • Klinik-Medikation:
    Bezeichnet die Medikamente, die ein Patient während eines stationären Aufenthalts erhält
     
  • Entlass-Medikation:
    Bezeichnet die empfohlene Medikation, mit welcher ein Patient aus der stationären Behandlung entlassen wird und die möglichst von seinem niedergelassenen Arzt weitergeführt werden sollte.

Der Arztbrief, der im Anschluss an die stationäre Behandlung erstellt wird, ist ein wesentliches Medium, um dem niedergelassenen Arzt eine (Entlass-)Medikation und eine empfohlene Medikation mitzuteilen.

Problematik

Das von Kliniken und niedergelassenen Ärzten genutzte Arzneimittelspektrum unterscheidet sich zum Teil erheblich. Dies betrifft sowohl die bevorzugten Präparate als auch verfügbare Packungsgrößen.
Es gibt Verzeichnisse (Rote Liste/Gelbe Liste), die den gesamten Katalog der in Deutschland verfügbaren Medikamente umfassen. Darin werden etwa 64.000 Handelsnamen aufgeführt, zusammen mit Angaben zu Dosierung, Nebenwirkungen etc. Da zwischen diesen Medikamenten erhebliche Überschneidungen bestehen, wird in einem Krankenhaus zur Behandlung der Patienten nur eine Auswahl dieser Medikamente bereitgestellt. Diese sind in der so genannten Hausliste verzeichnet, die im Universitätsklinikum Heidelberg etwa 3.000 Präparate umfasst. Das Spektrum dieser Medikamente unterscheidet sich in der Regel von den Medikamenten, mit denen der weiterbehandelnde niedergelassene Arzt umgeht.
Dadurch können sich Probleme ergeben, welche die Qualität der Patientenversorgung beeinflussen. Daher fordert die Gesetzgebung in Deutschland:

SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung-
VIERTES KAPITEL: Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
Vierter Abschnitt: Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten

§ 115c: Fortsetzung der Arzneimitteltherapie und Krankenhausbehandlung
Ist im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung die Verordnung von Arzneimitteln erforderlich, hat das Krankenhaus dem weiterbehandelnden Vertragsarzt die Therapievorschläge unter Verwendung der Wirkstoffbezeichnungen mitzuteilen. Falls preisgünstigere Arzneimittel mit pharmakologisch vergleichbaren Wirkstoffen oder therapeutisch vergleichbarer Wirkung verfügbar sind, ist mindestens ein preisgünstigerer Therapievorschlag anzugeben. Abweichungen in den Fällen der Sätze 1 und 2 sind in medizinisch begründeten Ausnahmefällen zulässig.
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Für einen Klinikarzt ist es nicht einschätzbar, welche konkreten Medikamente ein niedergelassener Arzt jeweils bevorzugt. Auch wenn diese gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden, können in Bezug auf die Medikation Probleme bei einer integrierten Versorgung auftreten. Beispiele sind:

 

  • Die Angabe eines Wirkstoffs kann unter Umständen nicht ausreichend sein, wenn Präparate mit unterschiedlichen Zusätzen zu diesem Wirkstoff im Handel sind. Dies kann sowohl Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten als auch Kontraindikationen betreffen.
  • Unterschiedliche Präparate mit demselben Wirkstoff können eine andere Bioverfügbarkeit besitzen. So kann die Darreichungsform der einzelnen Präparate durchaus auch Einfluss auf den Erfolg einer medikamentösen Therapie haben.

Vor diesem Hintergrund wurde vor 3 Jahren im Praktikum Informationssysteme des Gesundheitswesens untersucht, wie hoch der Anteil der Arztbriefe mit gesetzeskonformen Medikationsangaben ist. Das waren damals nur wenige Prozent.

In Universitätsklinikum Heidelberg stehen einem behandelnden Arzt zur Unterstützung einer Verordnung  mittlerweile die Inhalte des elektronischen Arzneimittel-InformationsDienst AiDKlinik® zur Verfügung. (Seit 2005 wurde AiDKlinik® in das Patienten-Managementsystem IS-H integriert, so dass nun:

  • eine qualitätsgesicherte und gesetzeskonforme Empfehlung in den Arztbrief,
  • und eine qualitätsgesicherte und gesetzeskonforme Verordnung für ein Rezept im ambulanten Bereich

möglich und vorgeschrieben ist. Diese Funktionalität wird als Medibox (ähnlich einem Warenkorb) bezeichnet.

Motivation

Die Medibox wird von vielen Kliniken bereits zur Arztbriefschreibung genutzt. Es ist nun zu prüfen, ob dadurch tatsächlich die Gesetzeskonformität der Arztbriefe erhöht werden konnte. Eine vollständige Nutzung der Medibox zur Arztbriefschreibung wäre ebenso erstrebenswert wie eine einheitliche Strukturierung der Arztbriefe im gesamten Universitätsklinikum.

 

 

Problemstellung

Problem 1:
Es ist unklar, ob sich der Anteil der gesetzeskonformen Arztbriefe im Vergleich zur Vorgängeruntersuchung erhöht hat.

Problem 2:
Noch nicht alle Organisationseinheiten des Klinikums nutzen die AID-Medibox.

Problem 3:
Die Struktur der Arztbriefe im Klinikum unterscheidet sich zwischen den Organisationseinheiten.
 

Zielsetzung

Ziel zu Problem 1:
Ziel 1.1:
Ermittlung des Ist-Zustandes der Medikationsangaben in den Entlassbriefen.

Ziele zu Problem 2:
Ziel 2.1:
Ermittlung des Vollständigkeitsgrades der Nutzung der AID-Medibox bei der Arztbriefschreibung.
Ziel 2.2:
Ermittlung der Gründe für die unvollständige Nutzung der AID-Medibox.

Ziel zu Problem 3:
Ziel 3.1:
Erstellung einer klinikumsweiten Struktur für Arztbriefe.


 

 

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