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Aktuelle Informationen für die Medinizinische Klinik V

aufgrund der Covid-19 Infektionen in Deutschland


Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

aufgrund der Aufhebung der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg zum 01.03.2023 sind auch innerhalb des Klinikums Vorgaben zur Test- und Maskenpflicht geändert bzw. aufgehoben worden. Dabei ist innerhalb von Risikobereichen, zu denen auch die Medizinische Klinik V gehört, weiterhin vorgesehen, dass abteilungsintern striktere Regeln umgesetzt werden können, um Sie bestmöglich zu schützen und beispielsweise Therapieverzögerungen durch eine Corona-Infektion zu verhindern.

Es besteht daher weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2 Maske für Patientinnen und Patienten sowie Begleitpersonen und Besucher.

Sollten Sie vor einem geplanten Termin oder vor einer geplanten stationären Aufnahme unter Covid-typischen oder sonstigen Symptomen einer Atemwegsinfektion leiden, bitten wir Sie um unmittelbare telefonische Rücksprache im Vorfeld der persönlichen Vorstellung, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Besuchern ist es bei genannten Symptomen nicht gestattet, unsere Stationen zu betreten.

Über die Notwendigkeit zu AG-Schnelltestest (Selbsttests) je nach Bereich informieren wir Sie persönlich vor Ort und stellen die Testmaterialien zur Verfügung.

Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung und stehen für Rückfragen zur Verfügung.

Ihr Team der Medizinischen Klinik V


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