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Evaluation der Strukturreform der Richtlinien-Psychotherapie

Umsetzung durch Leistungserbringer und Best Practice Beispiele

Zusammenfassung

Durch die Strukturreform der Psychotherapie im Jahr 2017 wurden neue zusätzliche Angebote im ambulanten psychotherapeutischen Sektor, wie z. B. eine feste Sprechstunde und die erleichterte Möglichkeit zu Kurztherapien, geschaffen. Dies hatte zum Ziel, die oft langen Wartezeiten auf Psychotherapie zu verkürzen.

Fast die Hälfte der psychisch Kranken leidet zusätzlich zu ihrer psychischen Störung auch an mindestens einer chronischen körperlichen Erkrankung („komplex erkrankte Patienten“). Diese Menschen sind in einem besonderen Maße dringlich behandlungsbedürftig und die Strukturreform sollte daher insbesondere dieser Patientengruppe zugutegekommen sein.

Die Studie evaluiert auf Leistungserbringerebene (Psychotherapeuten und Hausärzte), inwieweit die Ziele der Strukturreform der ambulanten Psychotherapie allgemein sowie speziell in dieser bislang unterversorgten aber schwer belasteten Gruppe erreicht wurden.

Im Rahmen eines sequentiellen explorativen Mixed-Methods-Designs werden verschiedene Perspektiven und methodische Ansätze kombiniert. Es soll überprüft werden, wie die neuen Strukturmerkmale von Leistungsbringern integriert und beurteilt werden und auf die hausärztliche Versorgung von komplex und nicht-komplex erkrankten Patienten zurückwirken.

Die zunächst durchgeführten Fokusgruppen mit Psychotherapeuten und Hausärzten (getrennt, jeweils n = 40) dienen der inhaltlichen Ausarbeitung relevanter Aspekte bei der Umsetzung der neuen Strukturelemente. Die Ergebnisse aus den Fokusgruppen werden anschließend für die Entwicklung eines Fragebogens genutzt, welcher bei einer repräsentativen Stichprobe von Hausärzten und Psychotherapeuten (jeweils n = 1.200) in mehreren KV-Bezirken Anwendung finden wird. Um abzubilden, wie Behandler die neuen Strukturmerkmale (Sprechstunde, Akutbehandlung und Rezidivprophylaxe) inhaltlich für Patienten mit und ohne komplexe Störungen ausgestalten, werden aus den Survey-Teilnehmern Psychotherapeuten rekrutiert, die diese Elemente regelmäßig anwenden und bereit sind, Auskunft über Indikationsentscheidungen, genutzte Techniken und Erfahrungen sowie Besonderheiten bei komplex erkrankten Patienten zu geben. Zur Vervollständigung werden auch direkte Beobachtungsverfahren eingesetzt.

Das Projekt ist Teil eines vom Innovationsfonds des GBA geförderten Verbundes, in welchem an weiteren Standorten (Gießen, Münster, Göttingen) auf weiteren Ebenen (Patientenebene, Leistungserbringerebene und Kostenträgerebene) und mittels zusätzlicher Datenquellen (Patientenbefragung, Auswertung von Routinedaten) eine umfassende Evaluation der Strukturreform angezielt wird. Im Zusammenschluss werden abschließend inhaltliche und strukturelle Impulse zur Weiterentwicklung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung abgeleitet werden.

Projektleiter

Prof. Dr. Hans-Christoph Friederich

Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Facharzt für Innere Medizin

Arbeitsgruppe: 
Mechthild Hartmann, Beate Wild, Martin Hegelow, Milena Borchers, Regina Poß-Doering (Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung)

Kooperations-/Verbundpartner:
Johannes Kruse (Universitätsklinikum Gießen), Thomas Grobe (AQua- Institut), Gereon Heuft (Universitätsklinikum Münster), Ursula Marschall (BARMER), Joachim Szecsenyi (Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung, Universitätsklinikum Heidelberg)

Laufzeit: 6/2020 – 5/2022

Gefördert von:

DE