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Elterngeldplaner

Neue gesetzliche Regelungen zum Thema Elterngeld
  • Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen.
  • Zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch der andere Elternteil an der Kinderbetreuung beteiligt und Erwerbseinkommen wegfällt. Beide Elternteile können die 14 Monate frei untereinander aufteilen und auch gleichzeitig Elterngeld in Anspruch nehmen.
  • In Monaten mit Mutterschaftsleistungen kann nur Elterngeld und kein ElterngeldPlus bezogen werden.
Elterngeld Plus
  • Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Dies lohnt sich besonders, wenn Eltern während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten (bis zu 30 Wochenstunden). Das Elterngeldbudget kann so flexibler genutzt werden. Auch Eltern, die nicht arbeiten, können mit dem ElterngeldPlus ihren Elterngeldbezug verdoppeln.
  • Ab dem 15. Lebensmonat haben Eltern nur Anspruch auf ElterngeldPlus (und ggf. den Partnerschaftsbonus); der Bezug darf dann nicht mehr unterbrochen werden.
Partnerschaftsbonus
  • Eltern, die gleichzeitig für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten für diese Zeit jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.
  • Der Partnerschaftsbonus kann nur von beiden Eltern gemeinsam sowie in einem Block von 4 Monaten genommen werden.
  • Der Partnerschaftsbonus kann vor, während, nach oder ganz ohne Elterngeld(Plus)-Bezug genommen werden.
  • Wird der Partnerschaftsbonus nach dem 14. Monat bezogen, ist darauf zu achten, dass es nach dem 14. Monat keine Unterbrechung im Elterngeldbezug geben darf.
  • Der Partnerschaftsbonus kann auch von Alleinerziehenden bezogen werden, wenn sie in vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind.
  • Der Partnerschaftsbonus kann auch von getrennt Erziehenden wahrgenommen werden.

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