Compliance und Menschenrechte am UKHD
Die Unternehmenskultur des Universitätsklinikums Heidelberg zeichnet sich durch klare Verantwortlichkeiten, gegenseitigen Respekt und Vertrauen aus. Rechtmäßiges Handeln und ethisches Verhalten sind integrale Bestandteile unseres täglichen Handelns und bilden eine wesentliche Grundlage für den langfristigen Erfolg als eines der ältesten und renommiertesten Universitätsklinika. Unser zentrales Anliegen ist es, Risiken zu minimieren, die das Vertrauen von Patienten, Mitarbeitenden, Geschäftspartnern sowie der Öffentlichkeit in das UKHD gefährden könnten. Zu diesem Zweck hat das UKHD ein umfassendes Compliance-Management-System implementiert, dessen Instrumente und Maßnahmen die Mitarbeitenden dabei unterstützen, Compliance-Risiken sicher zu bewältigen.
ACHTUNG der MENSCHENrechte UND einhaltung der UMWELTstandarDs am ukhd
Das Universitätsklinikum Heidelberg übernimmt aktiv seine unternehmerische Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und zur Einhaltung damit verbundener Umweltstandards. Dies gilt sowohl für unsere eigenen Geschäftstätigkeiten als auch für unsere globalen Lieferketten. Mit klar definierten Verantwortlichkeiten und vielfältigen Maßnahmen setzen wir uns gezielt für die Wahrung dieser fundamentalen Rechte ein.
Grundsatzerklärung
Erfahren Sie mehr über unseren Ansatz und unsere Prozesse zur Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Grundsatzerklärung Menschenrechte UKHD (PDF)
IHR ANSPRECHPARTNER
Für Fragen und Anmerkungen zu unserem Verständnis sowie zu den Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte und Einhaltung der damit verbundenen Umweltstandards wenden Sie sich bitte per E-Mail an compliance(at)med.uni-heidelberg.de
Anlaufstelle für Hinweisgebende
Das Hinweisgebersystem des Universitätsklinikums Heidelberg (UKHD) dient der Meldung von konkreten oder potenziellen Rechtsverstößen durch Mitarbeitende des UKHD. Auch Geschäftspartner, Patienten sowie externe Dritte haben die Möglichkeit, bei konkreten Hinweisen auf Regelverstöße entsprechende Meldungen zu machen. Dies ermöglicht es, Risiken frühzeitig zu identifizieren, gezielt anzugehen und bei Bedarf geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Vertraulichkeit und der Schutz der Hinweisgebenden haben dabei oberste Priorität. Auf Wunsch können Hinweise auch anonym abgegeben werden. Es entspricht unserer konzernweiten Richtlinie, dass bei anonymen Meldungen keinerlei Maßnahmen unternommen werden, um die Identität der Hinweisgebenden zu ermitteln.
Sie können einen Hinweis über folgende Kanäle abgeben:
Postalisch, per Hauspost, persönlich oder per E-Mail an die Stabsstelle Compliance unter folgender Anschrift:
Universitätsklinikum Heidelberg
Stabsstelle Compliance
Im Neuenheimer Feld 672
69120 Heidelberg
compliance(at)med.uni-heidelberg.de
Telefonisch:+49 6211 56-8089
Informationen zum Beschwerdeverfahren
Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (PDF)
Veröffentlichungen
Dr. Giga Gabrichidze, LL.M.
Stabsstellenleiter
(Compliance)
Chief Compliance Officer und Menschenrechtsbeauftragter (CCO)
(Compliance)