Die gestörte Frühschwangerschaft

Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Definition der Erkrankung

Als Abort (Fehlgeburt) bezeichnet man den Verlust einer Schwangerschaft vor der 22+0 Schwangerschaftswoche. Etwa 10-15% aller bestätigten Schwangerschaften enden in einer Fehlgeburt. Die meisten Aborte ereignen sich während des ersten Trimenons (bis zur 12+0 Schwangerschaftswoche), ein Verlust während dieses Zeitraumes wird als Frühabort bezeichnet.  Danach sinkt die Wahrscheinlichkeit für eine Fehlgeburt deutlich.  Als Spätabort bezeichnet  man einen Schwangerschaftsverlust zwischen der 13. und der 23. Schwangerschaftswoche (bzw. unter einem Geburtsgewicht von 500 g).

Obwohl es sich um ein häufiges Ereignis handelt, stellt eine Fehlgeburt eine besondere Situation im Leben einer Frau dar und kann zu einer psychischen Belastung führen.

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Symptome

Oft kommt es bei einer Fehlgeburt  zu vaginalen Blutungen. Diese können unterschiedlich stark ausgeprägt sein, in manchen Fällen kommen Bauchschmerzen hinzu. Allerdings kommen Blutungen und Unterbauchschmerzen auch in gesunden, intakten Schwangerschaften vor, welche danach ganz normal verlaufen.

Eine gestörte Frühschwangerschaft kann jedoch auch asymptomatisch verlaufen, sodass erst das Fehlen der fetalen Herzaktion oder das fehlende embryonale Wachstum bei der Vorsorgeuntersuchung festgestellt wird.

Sehr selten kann es zu einer Infektion der Gebärmutter kommen, dann können Schmerzen,  Fieber, Schüttelfrost und eitriger Ausfluss auftreten.

Ursachen

Die häufigste Ursache für Fehlgeburten sind fetale Chromosomenstörungen, meist das Vorliegen eines überzähligen Chromosoms, eine sog. Trisomie. In der Mehrzahl der Fälle sind diese Erbgutveränderungen beim Embryo neu entstanden und beruhen nicht auf einer Erbgutstörung der Eltern.

Weitere Gründe können anatomische Veränderungen der Gebärmutter, hormonelle Störungen, Infektionen oder Systemerkrankungen sein. Daneben kommen auch zahlreiche äußere Einflussfaktoren wie Rauchen, Alkohol oder ein erhöhtes mütterliches Alter infrage.

Diagnose

Ob eine Fehlgeburt vorliegt, kann durch eine  Ultraschalluntersuchung festgestellt werden. Ab der 6. Schwangerschaftswoche sollte eine Fruchthöhle mit Dottersack, ab der 7.  Schwangerschaftswoche ein Embryo mit Herzaktion darstellbar sein. Gegebenenfalls sind auch laborchemische Kontrollen des Schwangerschaftshormons (ß-HCG) notwendig.

Krankheitsverlauf

Es gibt verschiedenen Verlaufsformen einer Fehlgeburt.

Beim Abortus imminens (=drohende Fehlgeburt) ist die Schwangerschaft noch intakt und kindliche Herztöne nachweisbar. Es kommt zu vaginalen Blutungen bei noch geschlossenem Muttermund. In diesem Fall muss es nicht zwangsläufig zu einer Fehlgeburt kommen.

Ein Abortus incipiens  bezeichnet einen beginnenden Abort, der nicht mehr aufzuhalten ist. Der Muttermund ist bereits geöffnet, die vaginalen Blutungen und Schmerzen sind meist schon stärker. Eine Herzaktion des Embryos kann ggf. noch nachweisbar sein.

Ein Abortus incipiens geht entweder in einen Abortus completus (=vollständige Fehlgeburt) oder Abortus incompletus (=unvollständige Fehlgeburt) über. In diesem Fall sind noch Schwangerschaftsreste, z.B. Teile des Mutterkuchens, in der Gebärmutter zurückgeblieben.

Bei der verhaltenen Fehlgeburt (missed abortion) entwickelt sich der Embryo nicht mehr weiter bzw. ist keine Herzaktion mehr nachweisbar, ohne dass Blutungen oder Wehentätigkeit zu einer Ausstoßung geführt haben.

Als Abortivei (=Windei) bezeichnet man eine leere Fruchthöhle ohne Embryo. Die Gebärmutter bleibt klein, auch der Fruchtsack wächst nicht.

Ablauf der Behandlung

Je nach Schwangerschaftsalter, Verlaufsform und natürlich dem Wunsch der Schwangeren  gibt es drei verschiedene Behandlungswege:

1.) Abwartendes Vorgehen, 2.) Medikamentöse Abortinduktion, 3.) operative Therapie (Saugcurettage).

1) Beim abwartenden Vorgehen wird bis zu 4 Wochen unter engmaschiger klinischer Kontrolle abgewartet, ob es zu einem natürlichen Abgang des Schwangerschaftsgewebes kommt. Hierbei können Schmerzen auftreten (menstruationsartig), weshalb eine Unterstützung durch Schmerzmittel, wie z.B. Ibuprofen, sinnvoll ist. Bei starkem Blutverlust oder Infektzeichen sollte eine sofortige ärztliche Vorstellung erfolgen und muss ggf. eine operative Behandlung durchgeführt werden.

2) Die Ausstoßung des Schwangerschaftsgewebes kann medikamentös unterstützt werden, z.B. mit Misoprostol, das entweder oral oder vaginal angewendet wird. Misoprostol wird hierzu außerhalb des Zulassungsbereiches (off- label use) angewendet. Hierdurch können Erfolgsraten von bis zu 90% erzielt und die Ausstoßung beschleunigt werden. Misoprostol kann auch zuhause ohne ärztliche Aufsicht unter ausreichender Analgesie angewandt werden. Auch hier sollte bei verstärkter Blutung eine sofortige klinische Vorstellung erfolgen und ist ggf. eine operative Behandlung notwendig.

3) Als dritte Möglichkeit kommt eine operative Therapie infrage, zumeist kann eine gebärmutterschonende Saugcurettage (Absaugung des Schwangerschaftsgewebes) durchgeführt werden. Dieser Eingriff wird in den meisten Fällen als ambulante Operation durchgeführt.

 

Liegt eine Blutgruppe mit negativem Rhesusfaktor vor, muss bei Eintreten einer Blutung innerhalb eines Zeitraumes von maximal 72 h eine Rhesusprophylaxe verabreicht werden. Dies ist notwendig, um die Bildung von Rhesusantikörpern zu verhindern, was schwerwiegende Folgen für kommende Schwangerschaften haben kann.

Hat eine Frau erstmals eine Fehlgeburt erlitten, besteht kein Grund zur Sorge – in den meisten Fällen verläuft die nächste Schwangerschaft erfolgreich.  Hat eine Frau bereits drei oder mehr aufeinanderfolgenden Fehlgeburten erlitten, spricht man vom habituellen Abort. In diesem Fall ist weiterführende Diagnostik empfohlen:  Ein Termin in der Sprechstunde für Patientinnen mit wiederholten Fehlgeburten kann unter der Nummer 06221 56-7934 vereinbart werden.

Nachsorge

Nach einer Fehlgeburt sollten regelmäßige ärztliche Kontrollen sowie Kontrollen des Schwangerschaftshormons (ß-HCG)  erfolgen.


Psychische Belastung & ANSPRECHPARTNER

Der Verlust einer Schwangerschaft kann eine große psychische Belastung für die Frau, aber auch für den Partner darstellen. Der Umgang mit einer Fehlgeburt kann dabei sehr verschieden sein. Falls Sie eine seelsorgerische oder psychologische Begleitung wünschen,  bieten wir Ihnen gerne Hilfe an- dies ist auch später nach  Wochen oder Monaten noch möglich.

Unsere Ansprechpartner der Klinikseelsorge sind:

  • Martina Reiser (kath. Klinikseelsorgerin),

Tel: 06221 56-36595, Mail: martina.reiser(at)med.uni-heidelberg.de

  • Christiane Zimmermann-Schwarz (evang. Klinikseelsorgerin, Pfarrerin),

Tel: 06221 56-36826, Mail: christiane.zimmermann(at)med.uni-heidelberg.de

Weitere Anlaufstellen für Informationen, Begleitung, Beratung finden Sie unter anderem auf folgenden Seiten: