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Behandlung von Tumoren im Kopf- und Halsbereich

Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Erklärung

Behandlung

Für die Behandlung von Tumoren im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich stehen heute hauptsächlich drei Verfahren zur Auswahl: Die Operation, die Strahlen- und die Chemotherapie. Darüber hinaus gibt es begleitende und neue Therapieansätze, welche jedoch aktuell noch eine untergeordnete Rolle bei der Behandlung dieser Krebsart spielen.

In Abhängigkeit von der feingeweblichen Diagnose, der Größe und Lokalisation des Tumors und dem Alter und Gesundheitszustand des Patienten wird der behandelnde Arzt ein Konzept zur Behandlung Ihrer Krebserkrankung erarbeiten, welches aus einer Einzeltherapie oder einer Kombination verschiedener Therapieformen bestehen kann.

Bei den heute bekannten Behandlungsmöglichkeiten von Tumoren der Mundhöhle und der Kiefer nimmt die Operation eine zentrale Bedeutung ein. Ziel der Operation ist es, den Tumor, alle seine Ausläufer und eventuell vorhandene Tochtergeschwülste sicher zu entfernen. Dabei wird es oftmals notwendig sein, die abführenden Lymphgefäße und Lymphknoten im Bereich des Halses mit zu entfernen. Dies ist erforderlich, weil Tumoren im Bereich der Mundhöhle und der Kiefer häufig über die Lymphbahnen Tochtergeschwülste ausstreuen, die dann von den Lymphknoten im Halsbereich herausgefiltert werden und dort neue Tumoren bilden können. Durch die operative Entfernung der Halslymphknoten sollen diese Metastasen entfernt werden.

Da bei der operativen Behandlung eines Tumors im Mund-, Kiefer- oder Gesichtsbereich wichtige Körperfunktionen wie Sprechen, Kauen oder Schlucken betroffen sind, wurden Operationsverfahren entwickelt, welche das Tumorgewebe radikal entfernen, gleichzeitig aber darauf ausgerichtet sind, die Form und Funktion im Bereich der Mundhöhle wie auch im Bereich der Lippen und des Gesichtes möglichst zu erhalten beziehungsweise sofort wiederherzustellen

Dementsprechend kann man Tumoroperationen im Kopf- und Halsbereich in zwei Schritte unterteilen In einer ersten Phase wird das Tumorgewebe entfernt (Resektion), in der sich daran anschließend zweiten Phase erfolgt der Wiederaufbau des operierten Gebietes (plastische Rekonstruktion). Dies kann zum Teil bereits während der eigentlichen Tumoroperation, in anderen Fällen erst im Rahmen eines späteren operativen Eingriffes geschehen.

Je nach Krankheitsbild kann die Operation mit einer Strahlen- und/oder einer Chemotherapie kombiniert werden, die vor oder auch nach dem chirurgischen Eingriff zum Einsatz kommt. Die Bestrahlung und/oder die Chemotherapie vor einer Operation haben zum Ziel, den Tumor selbst und eventuell vorhandene Tochtergeschwülste in den Halslymphknoten zu verkleinern. Nach der Operation sollen die ergänzenden Behandlungsmethoden Strahlen oder/und Chemotherapie eventuell noch verbliebene Tumorzellen, die bei der Operation nicht vollständig entfernt werden konnten, vernichten.

Wenn Sie die erste Behandlungsphase (Primärbehandlung) Ihrer Krebserkrankung – also Operation und/oder Chemotherapie und/oder Strahlentherapie – geschafft haben, beginnt die nächste Phase: die Tumornachsorge.

Diese hat zur Aufgabe,

  • rechtzeitig zu erkennen, wenn die Krankheit wieder auftritt (Tumorrezidiv),
  • Begleit- oder Folgeerkrankungen festzustellen und zu behandeln
  • Ihnen bei körperlichen, seelischen und sozialen Problemen zu helfen. Dazu gehört auch, das Schäden oder Behinderungen, die durch die Krankheit entstanden sind, so weit möglich behoben werden und Sie wieder berufstätig sein können.

Nachsorge durch die behandelnde Fachklinik

Die Tumornachsorge wird in der Regel durch den behandelnden Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen durchgeführt. In Einzelfällen, falls eine regelmäßige Kontrolle in der Klinik nicht durchführbar ist, kann eine Tumornachsorge auch abwechselnd mit einem niedergelassenen Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen oder einem Zahnarzt erfolgen.

Klinische und bildgebende Untersuchungen

Je nach Tumorart, - größe und –lokalisation erfolgt die Nachsorge im ersten Jahr nach der Tumoroperration etwa monatlich, im zweiten Jahr jeden zweiten Monat, im dritten Jahr jeden dritten Monat, im vierten und fünften Jahr in halbjährigem Abstand. Danach sollte einmal jährlich eine Untersuchung erfolgen. Diese Zeiträume sind jedoch nur Richtwerte; die für Sie erforderlichen Nachsorgetermine legt Ihr behandelnder Arzt aufgrund der jeweiligen letzten Befunde fest.

Bei den Terminen werden Sie eingehend untersucht, und je nach Tumorart erfolgen in gewissen Abständen Ultraschalluntersuchungen des Halses oder Computertomographien beziehungsweise Röntgenuntersuchungen.

Hauptziel dieser Maßnahmen ist es, ein eventuelles der Tumorerkrankung (Rezidiv) möglichst frühzeitig zu entdecken und entsprechend zu behandeln.

Langjährige fachärztliche Betreuung unerlässlich

Die Nachsorgeuntersuchungen gewährleisten auch den Kontakt zwischen allen an der Behandlung beteiligten Ärzten und sichern eine fortwährende Betreuung der Patienten.  

Viele Betroffene gehen davon aus, dass nach der Erstbehandlung des Tumors dieser vollständig entfernt ist und damit ein Wiederauftreten ausgeschlossen ist. Es können jedoch kleinste Tumorreste zurückgeblieben sein, welche dann im Laufe mehrerer Monate oder Jahre wieder heranwachsen.

Außerdem besteht bei Betroffenen, die bereits einen Tumor im Mundhöhlenbereich oder der Haut hatten, ein erhöhtes Risiko, dass eine neue Geschwulst, ein sogenanntes Zweitkarzinom, an einer anderen Stelle auftritt. Frühzeitig erkannt, lassen sich diese kleinen Tumoren oftmals durch begrenzte Behandlung heilen. Deshalb sind regelmäßige Nachuntersuchungen so wichtig.